Vorerst keine Häuser auf „Dürnbacher Feld“

Die Pläne um die Nutzung des „Dürnbacher Felds“ als Bauland sorgten jüngst für Unmut in Gmund. Im aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde war etwa die Hälfte des Areals als Wohngebiet ausgewiesen.

Vielen Anwohnern ist das ein Dorn im Auge, denn die Wiese liegt eigentlich in einem Landschaftsschutzgebiet.

Wohnungen auf dem Dürnbacher Feld? Daran spalten sich derzeit die Meinungen.
Wohnungen auf dem Dürnbacher Feld? Daran spalten sich derzeit die Meinungen.

Anfang Februar hatte der Gmunder Gemeinderat einen neuen Flächennutzungsplan beschlossen, in dem etwa die Hälfte des „Dürnbacher Felds“ als reines Wohngebiet ausgewiesen wird. Die insgesamt knapp 40.000 Quadratmeter große Wiesenfläche in Dürnbach sollte eigentlich als „Finanzpolster“ für die Gemeinde dienen und nicht bebaut werden. Doch nun scheint der Weg frei für eine spätere Wohnbebauung.

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Diese Planung hat zahlreiche Gegner auf den Plan gerufen. Neben Anwohnern, die unter anderem den Verlust der dörflichen Struktur Dürnbachs befürchten, hat auch die Grünen-Gemeinderätin Helga Wagner Einwände. Ihrer Meinung nach gehört das Areal nach wie vor zum ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet.

Zwar hatte die Gemeinde Gmund erklärt, dass der für eine Bebauung vorgesehene Bereich bereits im vorherigen Flächennutzungsplan nicht mehr als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen gewesen sei. Doch nach dem Kenntnisstand Helga Wagners liegen für diese Änderung keine Belege vor. Es sei nirgends vermerkt worden, wann die Herausnahme stattgefunden habe, sie habe bisher nur mündliche Aussagen dazu gehört, erklärt die Gemeinderätin.

Flächennutzungsplan steht fest

Sie hatte daher – als einzige im Gemeinderat – gefordert, die Wiese wieder aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Ihr diesbezüglicher Antrag wurde allerdings in der letzten Sitzung des Ortsplanungsausschusses vor knapp zwei Wochen abgelehnt.

Dass am Inhalt des Flächennutzungsplans nicht mehr zu rütteln ist, erklärt auch Christine Lang, Bauamtsleiterin der Gemeinde Gmund. Für die Gemeinde sei die Information der Naturschutzbehörde ausschlaggebend gewesen, wonach das Dürnbacher Feld bereits im vorherigen Flächennutzungsplan nicht mehr als Naturschutzgebiet ausgewiesen war. Daher seien seitens der Gemeinde keine Änderungen notwendig gewesen, denn alles sei bereits im alten Flächennutzungsplan geregelt worden.

Bebauungsplanung kann angefochten werden

Am Flächennutzungsplan wird es also keine Änderungen mehr geben. Dennoch besteht für Gegner des Vorhabens nach wie vor die Möglichkeit, sich gegen die Bebauung zur Wehr zu setzen. Wenn eine konkrete Bebauungsplanung vorliegt, wird diese im Rathaus öffentlich für alle Interessierten zur Ansicht ausgelegt. In dieser Phase können Bürger dann Einwände dagegen erheben oder gar anwaltlich dagegen vorgehen.

Doch ist das alles noch entfernte Zukunftsmusik, denn die Gemeinde beschäftigt sich, so Christine Lang, derzeit gar nicht mit diesbezüglichen Planungen. Wann es hier konkrete Projekte geben wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Eilig hat die Gemeinde es damit jedenfalls nicht.

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