Dusch-Streit endet mit Arrest

Es war wohl einer der letzten, nichtigen Zwiste, die vor der Auflösung der Sammelunterkunft im Moarhölzl eskalierte. Ein Mann aus Gambia und ein Afghane gerieten in Streit und mussten sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

In den Sanitärräumen in der Holzkirchner Traglufthalle kam es zum Streit / Archivbild

Beide geben ihr Geburtsdatum mit dem 1. Januar 1997 an. Ansonsten könnten die Personen allerdings nicht unterschiedlicher sein. Der eine ist Schwarzafrikaner, kaum 1,60 Meter groß, der andere ein weißer Afghane. Der Afghane hat Abitur, ist Sohn eines Arztes und einer Hausfrau. In seiner Heimat hatte er begonnen Literatur zu studieren. Der Gambianer ging zuvor nie zur Schule und ist Sohn von Landarbeitern.

Der eine floh vor Krieg und Terror, der andere, weil sein Vater bei einer Brandrodung versehentlich das eigene Dorf abgefackelt hatte und von aufgebrachten Bewohnern gelyncht wurde. Jetzt trafen sich die beiden aus verschiedenen Welten als Angeklagte wegen Körperverletzung vor Gericht wieder, nachdem sie einige Zeit beide in der Holzkirchner Traglufthalle gelebt hatten.

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Duschraum mit Landesgrenzen

In den Duschräumen am Moarhölzl, wo selbst die Duschen einzelnen Ländern zugewiesen waren, gerieten die beiden aneinander. Der Afghane wollte vor seiner Verlegung anlässlich der Auflösung der Sammelunterkunft schnell noch noch eine Dusche nehmen und erklärte nun vor Gericht:

Ich habe mein Handtuch und Duschzeug in der Kabine platziert und bin dann schnell noch auf Toilette. Aber als ich wieder kam, duschte der andere da.

Er sei sauer gewesen und habe es zudem wegen der Verlegung eilig gehabt. Der Afghane forderte den Gambianer auf die Dusche zu verlassen. Der erklärte, dass er das nicht tun würde, schließlich sei diese Dusche Gambia zugeteilt. Nach einem Wortgefecht kam es zu einem Handgemenge, bei dem die Nase des Mannes aus Gambia blutig geschlagen wurde.

Der Afghane meinte, das sei passiert als der Afrikaner ausgerutscht sei. Der meinte, er sei vom Afghanen geschlagen worden. Die Rangelei war damit nicht beendet, sondern fand kurz darauf in einem Gemeinschaftsraum seine Fortsetzung. Der Gambianer kam in den Raum gestürzt, wo sich sein Kontrahent aufhielt, beschuldigte diesen ihn angegriffen zu haben. Er selbst warf mit einer Shampooflasche nach ihm, verfehlte ihn jedoch. Dann griff der Afrikaner den sitzenden Afghanen an und wollte ihn schlagen.

Dabei wurde er allerdings von Sicherheitsmitarbeitern sofort gestoppt. Die Polizei wurde gerufen und beide in Handschellen abgeführt. „Ich habe mich hauptsächlich um den Angegriffenen gekümmert und diesen gesichert“ erklärte einer der damaligen Sicherheitsmitarbeiter, der heute als Zeuge geladen war. Weiter:

Aber ich konnte auch sehen, dass der Angreifer einen Löffel in der Faust hielt. Es sah aus, als ob er damit dem anderen in den Hals stechen wollte.

Da widersprach der Angreifer. Die Flasche habe er geworfen, aber er habe weder geschlagen noch habe er zustechen wollen. Der Angegriffene seinerseits konnte sich an keine Details erinnern. Aus seiner Position habe er nicht sehen können, wie er angegriffen wurde. Dank des schnellen Eingreifens der Security habe er auch keinen Schaden erlitten.

Mittlerweile ist die Traglufthalle als Sammelunterkunft in Holzkirchen Geschichte / Archivbild

Aufgrund der Aussagen und aufgrund der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe forderte der Staatsanwalt für beide Angeklagten einen einwöchigen Dauerarrest. Der Verteidiger des Afrikaners forderte dagegen einen Freispruch, da die Aussagen widersprüchlich seien und die Tat nicht erwiesen war.

Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jürgen Schmid fand auch, dass die Anschuldigungen bezüglich des Vorfalls in der Dusche sich nicht halten ließen.

Die Aussagen widersprechen sich und Zeugen waren auch keine dabei.

Daher sprach er den Afghanen frei. Den Gambianer verurteilte der Richter zu einem Freizeit-Arrest wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung. Auch hier kam das Jugendrecht zur Anwendung. Der Angeklagte war zudem nie zuvor negativ aufgefallen und die Tat hatte auch keinen weiteren Schaden angerichtet.

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