E-Werk Tegernsee warnt vor Betrug

Das Elektrizitätswerk Tegernsee warnt eindringlich vor Telefonwerbung im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel. Was aber, wenn bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde? Und auf welche Betrüger-Tricks muss man achten?

Das E-Werk Tegernsee warnt vor Telefonwerbung im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel.

Kundinnen und Kunden des Elektrizitätswerk Tegernsee berichten nicht selten von plötzlichen Belästigungen am Telefon, verdeutlicht die Vertriebs- und Service-KG. Sogenannte “unlautere Telefonwerbung” werde von unseriösen Unternehmen betrieben, die sich oft als Mitarbeiter des E-Werks Tegernsee ausgeben oder behaupten, mit diesem zusammenzuarbeiten. “Stets mit dem Ziel, die Verbraucher zum Wechsel des Stromlieferanten zu bewegen”, so das E-Werk Tegernsee. Weiter verdeutlicht die Gesellschaft:

Im Rahmen solcher gesetzeswidriger Telefonwerbung, die auch viele andere Drittanbieter betreiben, wird oft auch erklärt, mit einem Versorgerwechsel könnten mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. Tatsächlich zeigt sich aber nach einem Wechsel, dass dann die Jahresstromkosten weit höher sind als im Rahmen der bisherigen Belieferung.

Deshalb macht das E-Werk Tegernsee nun deutlich: “Wir betreiben keine Telefonwerbung für unsere Produkte”. Es seien auch keine Dritten mit einer solchen Telefonwerbung beauftragt worden. “Wir raten im Einklang mit Verbraucherschützern dazu, solche Werbeanrufe entweder gleich zu beenden mit dem Hinweis darauf, es möge doch erst einmal ein entsprechendes Angebot per Post zugesandt werden”. In jedem Fall sollte zunächst nach dem Namen und der Adresse des anrufenden Unternehmens sowie dessen Telefonnummer gefragt und diese Angaben notiert werden. Die eigene Zählernummer solle auf keinen Fall am Telefon genannt, und kein mündlicher Vertrag abgeschlossen werden.

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Vertrag abgeschlossen – was jetzt?

Vor einem Trick der Anrufer warnt das E-Werk eindringlich: “Höchste Vorsicht ist geboten, wenn der Anrufer erklärt, dass ein Teil des Telefonats aufgezeichnet werden soll. Telefonmitschnitte dienen nämlich in diesen Fällen nur dazu, durch geschickte Fragestellungen und jeweils kurze „Ja-Antworten“ der angerufenen Person zu einem Vertragsabschluss zu kommen”.

Die Telefonmitschnitte können außerdem verwendet werden, wenn Betroffene einwenden keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Kommt es allerdings tatsächlich zu einem Vertrag, hat man 14 Tage Zeit diesen zu widerrufen. “Diese Frist beginnt erst mit Erhalt der schriftlichen Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular durch den neuen Versorger”, so das E-Werk Tegernsee. “Der Widerruf sollte per Einschreiben/Rückschein erklärt werden, um dessen Zugang beim neuen Versorger beweisen zu können. Ist die Widerrufsbelehrung – was häufig der Fall ist – nicht ordnungsgemäß, besteht sogar eine Widerrufsfrist von einem Jahr und zwei Wochen!”.

Bei Fragen zu den Werbeanrufen im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel steht das E-Werk Tegernsee unter der Telefonnummer 08022 / 1830 zur Verfügung.

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