Eigener Onlineshop – Auch rechtlich auf der sicheren Seite

Erfolgreich sein im E-Commerce-Bereich; das ist für Kleinunternehmer und Privatleute heute so einfach wie nie zuvor. Deswegen verwundert es nicht, dass immer mehr Händler ihren Kunden ins Netz folgen und immer mehr Privatpersonen in der Region mit einem kleinen Shop im Internet Nebeneinkünfte erzielen. Die technischen Hürden für einen eigenen Onlineshop sind niedrig; man benötigt zumeist nur ausreichend Webspace und eine leistungsstarke Shop-Software. Ein wichtiger Punkt sind jedoch gesetzliche Vorgaben. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man einiges beachten.

Wichtige Informationspflichten

Das Erstellen sogenannter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist jeder Händler seit Juni 2014 verpflichtet, eine sogenannte Vertragsbestätigung für den Kunden verfügbar zu machen. Darin müssen alle Pflichtinformationen enthalten sein, die mit dem Kauf in Verbindung stehen. In der Regel ist es sinnvoll, diese Informationen in die AGB aufzunehmen und sie dem Kunden zu übersenden. Zu den Inhalten zählen im Wesentlichen die Modalitäten von Zahlung, Versand, Widerruf und Gewährleistung. Unzulässige Klauseln sind hingegen für den Kunden nicht verbindlich.

Das Telemediengesetz (TMG) schreibt auch für Onlineshops ein Impressum vor. Diese Anbieterkennzeichnung beinhaltet unter anderem Namen und vollständige Adresse (keine Postfachangabe), den Vertretungsberechtigten, gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde, das Handelsregister und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Jeder Onlineshop muss eine eigene Rubrik zum Thema Datenschutz vorweisen. Diese informiert den Kunden über sämtliche datenschutzrelevanten Bereiche des Shops, beispielsweise Tracking-Tools, Plug-ins oder die Verwendung der Kundendaten zu Werbezwecken. In jedem Fall muss der Kunde die Möglichkeit haben, einer werblichen Verwendung seiner Daten zu widersprechen.

Bedingungen rund um Produkt und Kauf

Egal, was man verkauft: Bei der Darstellung der Ware unterliegt der Shop-Betreiber den Pflichten zur Information im Fernabsatz. Eine Produktbeschreibung muss immer die wesentlichen Eigenschaften eines Artikels korrekt wiedergeben. Hierbei sind nicht nur Maße, Farben und die genaue Funktionsweise eines Produktes relevant, sondern auch Angaben zur Eingruppierung in eine passende Artikelgruppe sowie produktspezifische Zusatzangaben.

Bei der Preisauszeichnung wird eine Kennzeichnung nach der sogenannten Preisangabenverordnung (PAngV) gefordert. Das bedeutet, dass der Kunde der zu zahlende Brutto-Endpreis angezeigt werden muss. Zusätzlich wird die anfallende Mehrwertsteuer ausgewiesen. Auch Versandkosten sind bei den Zahlungsangaben aufzuführen.

Nach Abschluss der Bestellung wird dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per Post zugestellt. Diese informiert über den ordnungsgemäßen Eingang der Bestellung und fasst die Merkmale des Kaufvertrags zusammen. Im Internet findet man dazu passende Vorlagen.

Für den Kaufvertrag ist ein Widerrufsrecht in Form einer Widerrufsbelehrung zu formulieren. Diese belehrt den Kunden über Fristen und Modalitäten einer Auflösung des Vertrags. Die genauen Formulierungen hängen maßgeblich von der Ware und der Art ihres Verkaufs ab. Auch hier erleichtern gesetzeskonforme Mustertexte das Einhalten der rechtlichen Vorgaben.


Bildrechte: Flickr Online Shopping with Touchscreen Ultrabook Intel Free Press CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Partner-Content

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner