Eigentumsstreit in Bad Wiessee führt zu Verurteilung wegen Nötigung

Ein Fall von Selbstjustiz kostet zwei Wiesseerinnen 900 Euro.

Das Amtsgericht in Miesbach musste über einen Fall von Selbstjustiz urteilen. Bereits im letzten September hatten zwei Frauen aus Bad Wiessee (Mutter und Tochter) das Schloss einer fremden Garage ausgetauscht. Außerdem räumten sie die Garage einige Tage später leer und stellten alle Gegenstände ins Freie.

Das verzwickte an der ganzen Sache ist: Nach dem Verständnis der beiden Frauen handelt es sich um Ihre eigene Garage. Denn im September war ein bereits seit Jahren schwelender Familien- und Erbstreit eskaliert und hatte schlussendlich zu dem Schlosstausch und der Räumung der Garage geführt.

Das Gericht wollte im Rahmen dieser Verhandlung zu diesem Streit auch keine Stellung beziehen. Der zuständige Richter Walter Leitner erklärte: „Wir entscheiden heute nicht über die Eigentumsverhältnisse“. Das müsse in einer gesonderten Verhandlung geklärt werden. Gerichtet wurde ausschließlich über die Aktion mit den Schlössern. Laut Staatsanwalt und Richter eine eindeutige Nötigung und somit eine Form von Gewalt. Kostenpunkt: 60 Tagessätze in Höhe von 15 Euro. Zusammen also 900 Euro.

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Günstiger wäre es gekommen, wenn die beiden es gleich so gemacht hätten, wie vom Richter beschrieben: „Sie hätten erst gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Eine einstweilige Verfügung auf Räumung wäre der richtige Antrag gewesen.“

Bei den beiden Angeklagten stieß das alles auf kein Verständnis: „Wir haben keine Straftat begangenen. Im Gegenteil: Wir haben genommen, was uns zusteht“, verteidigte sich die Ältere der beiden Frauen.

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