“Langsam!”, brüllt der Beifahrer vielleicht noch bevor das Blitzgewitter losgeht und das graue Kästchen am Straßenrand verflucht wird. Warum steht der denn jetzt auch genau da?
Für die Aufstellung der Anlagen sind einerseits die Polizei, andererseits die Kommunen berechtigt. Einige Kommunen nutzen diese Möglichkeit und haben entsprechende Verträge zur Verkehrsüberwachung mit Kommunalen Zweckverbänden. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd erklärt währenddessen auf Nachfrage, dass derzeit zwei der Anlagen im südlichen Gebiet im Einsatz seien. Beim kommunalen Zwecksverband Oberland, heißt es:
Im gesamten Verbandsgebiet mit derzeit 145 Städten und Gemeinden kommen zehn ‚Blitzeranhänger‘ zum Einsatz. Diese wechseln allerdings ständig zwischen den Landkreisen beziehungsweise den Gemeinden.
Wo und wieso?
Aufgestellt werden die Blitzanhänger an dafür geeigneten Stellen, im Näheren werde die Überwachung von Unfallbrennpunkten und Unfallgefahrenpunkten priorisiert, so das Polizeipräsidium Oberbayern Süd.
Außerdem könnten Straßen oder Straßenabschnitte, auf denen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm oder Abgasen Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet sind, an denen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Belästigung der Anwohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase steigert und sonstige Bereiche, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefährlich werden können, überwacht werden.
Alle Standorte müssen mit der Polizei abgestimmt werden. Das geschieht üblicherweise einmal jährlich, wenn die Kommune, der Zweckverband und die Polizei, sich bezüglich der Standorte besprechen.
Erfolg durch Blitzeranhänger ?
Wie der kommunale Zweckverband erklärt, schwankt der Erfolg der Blitzeranhänger stark von Standort zu Standort. Laut Polizei können der Einsatz der semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und des polizeilichen Dienstbetriebes jedoch durchaus als „erfolgreich“ bezeichnet werden.
Von dieser Seite heißt es weiter: “Ohne großen Personalansatz kann die Durchschnittsgeschwindigkeit an gefährlichen Straßenabschnitten gesenkt und damit die Gefahr von Verkehrsunfällen reduziert werden.
Die Messstandorte können der Lage angepasst sehr flexibel bemessen werden. Die Wirkung wird insbesondere auch dann erzeugt, wenn die Messanlage für den Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, weswegen die „Blitzeranhänger“ der Polizei auch eindeutig als solche gekennzeichnet sind.”
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