Ein Grab am Tegernsee – aber nicht für jeden

Wie bereits im November berichtet, dürfen ab diesem Jahr auch Nicht-Wiesseer auf dem Friedhof der Kirche Maria Himmelfahrt bestattet werden. Auch Tegernsee hat sich dieser Praxis mittlerweile angeschlossen und die Satzung gelockert.

Haben also auch bald „Fremde“ die Möglichkeit, sich im Tegernseer Tal beerdigen zu lassen? Und wie handhaben das die anderen Gemeinden?

Zukünftig dürfen auf dem Friedhof der Tegernseer Gemeinde auch Auswärtige mit Bezug zur Stadt bestattet werden.
Zukünftig dürfen auf dem Friedhof der Stadt Tegernsee auch Auswärtige mit Bezug zur Stadt bestattet werden.

In den 80er- und 90er-Jahren wäre eine Lockerung der Friedhofssatzung undenkbar gewesen. Damals stieg die Nachfrage auf die raren Friedhofsplätze stark an. Der Friedhof in Bad Wiessee wurde daher beispielsweise schon zweimal vergrößert. Damals wurde auch entschieden, dass nur ortsansässige Personen dort ihre letzte Ruhe finden dürfen.

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Tegernsee und Bad Wiessee lockern Satzung

Doch die Zeiten haben sich geändert. Viele Menschen entscheiden sich mittlerweile für eine Feuerbestattung und damit gegen eine letzte Ruhestätte in einem Friedhofsgrab. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren mehr und mehr Gräber aufgelöst. In Wiessee sind derzeit etwa 100 Plätze frei. Und auch in Tegernsee gibt es langsam eher zu viel als zu wenig Platz.

Deshalb haben die beiden Gemeinden entschieden, die schon veraltete Satzung zu verändern. Zukünftig dürfen nicht nur Einheimische auf den Friedhöfen bestattet werden, sondern auch Personen mit einem engen Bezug zum jeweiligen Ort, oder Verwandte von Einheimischen.

„Es können dann nach wie vor keine Auswärtigen Gräber kaufen. Ein Bezug zu Bad Wiessee muss also auch in Zukunft vorhanden sein“, so Wiessees Bürgermeister Peter Höß im November.

Andere Gemeinden bleiben weiterhin streng

Wenn man sich die Satzungen der einzelnen Orte ansieht, besagen im Grunde alle das Gleiche: Einheimische und Besitzer eines Familiengrabs haben alle das Recht auf einen Platz. Ausnahmen müssen extra beantragt und von den Gemeinden bewilligt werden.

Bad Wiessee und Tegernsee haben sich im Zuge einer Satzungsänderung jetzt für eine etwas offenere Handhabung entschlossen. In Kreuth sieht das laut Christl Sedlbauer-Stamm aus der Gemeindeverwaltung allerdings noch anders aus. „Ausnahmen machen wir nicht gerne, weil wir dann Bezugsfälle schaffen“, erklärt sie auf Nachfrage. Auch in Gmund betont Magdalena Bichler von der Friedhofsverwaltung, dass nur in genehmigten Härtefällen Nicht-Gmunder einen Platz auf dem Friedhof bekommen.

In Rottach-Egern bleibt die Satzung weiterhin wie gehabt und wird nicht gelockert
In Rottach-Egern bleibt die Satzung weiterhin wie gehabt und wird nicht für Auswärtige geändert / Archivbild

Betroffen von den Regelungen sind übrigens nur die Friedhöfe, die sich im Besitz der Gemeinden befinden. Die Friedhöfe in kirchlicher Hand unterliegen damit einer gesonderten Regelung.

In Rottach-Egern beispielsweise dürfen derzeit nur Einheimische auf dem kirchlichen Friedhof der katholischen St. Laurentius Kirche beerdigt werden oder Personen, die schon über 40 Jahre im Ort wohnen. „Man überlegt, ob das so bleiben soll, weil das ist schon ein wenig überholt“, erklärt Dekan Walter Waldschütz. Eine letzte Ruhestätte bekommt im Tal aber nach wie vor nicht jeder.

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