Ein S-Bahn-Ticket für 2.400 Euro

8,10 Euro kostet das reguläre S-Bahn-Ticket vom Münchner Ostbahnhof nach Holzkirchen. Ein Holzkirchner muss diesmal 2.400 Euro berappen. Das liegt allerdings nicht an der Preispolitik des MVV, sondern an der umfangreichen Vorgeschichte des 33-Jährigen.

Ein gültiges Ticket hätte einem 33-jährigen Holzkirchner viel Ärger und Geld gespart. Foto: Copyright © 2011 MVV GmbH
Ein gültiges Ticket hätte einem 33-jährigen Holzkirchner viel Ärger und Geld gespart / Foto: MVV GmbH

Wenn man den Angeklagten in seinem Kurzarm-Hemd sieht, ahnt man, dass er durchaus etwas zu erzählen haben könnte. Seine Arme zieren viele Tattoos -heute Modeerscheinung, aber diese sehen nach Knast aus.

Der Holzkirchner hat in der Tat eine lange kriminelle Vorgeschichte: Mit 14 wurde er heroinabhängig. War immer wieder in sehr kurzen Abständen wegen krimineller Delikte in Verbindung mit der Sucht vor Gericht.

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Für den nächsten Fix

Die Straftaten lassen sich der Beschaffungskriminalität zu ordnen. Diebstahl, gemeinschaftlicher Diebstahl, Körperverletzung, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Erschleichung von Dienstleistungen, wie Schwarzfahren juristisch heißt. Einmal begeht er die nächste Straftat nur 90 Minuten nach der vorhergehenden Verhandlung.

Immer wieder wird der Angeklagte als Jugendlicher verurteilt, insgesamt 15 Mal. Aber er arbeitet an sich. Macht eine Ausbildung während seiner Haftzeit, wagt den Absprung aus dem Milieu und zieht nach Bayern. Hier nimmt er am Drogenersatzprogramm teil, braucht immer weniger. Findet eine neue Arbeitsstelle. Nur an diesem Tag im Juni 2015 läuft es wieder nicht so. Er trennt sich von seiner Freundin, will von ihr 50 Euro wieder haben, die sie ihm schuldet. Die bekommt er aber nicht und steht plötzlich ohne das Rückfahrgeld da.

Die Bankkarte akzeptiert der Automat nicht. Da fährt der 33-Jährige ohne gültiges Ticket von München nach Holzkirchen zurück. Es kommt was kommen muss: ein Kontrolleur erwischt ihn. Hätte er das erhöhte Fahrgeld von 40 Euro umgehend bezahlt, wäre alles gut. Aber er verschlampt die Zahlungsaufforderung, bezahlt sie erst als die Gerichtsvorladung kommt.

Strafe mit Achtung

Doch das verträgt sich mit seiner Vorgeschichte richtig schlecht. Bei dem gestrigen Termin vor dem Miesbacher Amtsgericht gibt er die Schwarzfahrt unumwunden zu. Alle sind sich einig: Staatsanwaltschaft, Anwalt und Richter sehen in der eigentlichen Tat eine Bagatelle. Aufgrund der Vorgeschichte des Holzkirchners müssen man diese aber verschärft ahnden.

Aber der Mann hat auch etwas geleistet, das ihm hohen Respekt verschafft, wie es sein Anwalt zum Ausdruck bringt:

Der Angeklagte ist einer von zwei Menschen, die ich kenne, die vom Heroin losgekommen sind. Aus Respekt vor dieser Leistung bin ich extra aus Bonn angereist. Es ist mir eine Herzensangelegenheit.

Auch Staatsanwaltschaft und Richter Walter Leitner erkennen diese Leistung und den Mut des 33-Jährigen an. Trotzdem müssen sie eine Strafe verhängen, die ihn, der in der Privatinsolvenz ist und dessen Gehalt bis auf gut 1.000 Euro monatlich gepfändet wird, hart trifft. Er wird zur Zahlung von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt – ein S-Bahn-Ticket für 2.400 Euro.

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