Naturschutz schlägt Ästhetik

„Warum ein Verbot erlassen, wenn man Verstöße dagegen sowieso nicht ahndet?“, so ein Einwand von Birgit Eibl. Die Freie Wählergemeinschaft forderte nun die Aufhebung des Thujenheckenverbots. Seit jeher tobt um das Thema „Thujenhecke – ja oder nein?“ eine rege Kontroverse im Markt Holzkirchen. Naturschutz versus Ästhetik? Ein Plädoyer für Individualität.

Thujenhecken sind zwar blickdicht, aber bieten kaum Lebensraum
Thujenhecken sind zwar blickdicht, bieten aber kaum Lebensraum

Jahrzehntelang waren Thujenhecke, gestutzter Rasen und drapierte Buchsbäumchen der Inbegriff vieler Holzkirchner Gärten. Doch heute setzen Bürger und vor allem auch Gemeinde auf einheimische Hecken. Thujenhecken sind zwar günstig und praktisch zu handhaben, aber sie stehen gegen den Gedanken einer Hecke als Lebensraum für Insekten, Tiere und andere Pflanzen. Am vergangenen Donnerstag entbrannte darüber eine hitzige Diskussion in der Bauausschusssitzung in Holzkirchen.

Als Diplom-Forstwirt weiß Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) um die Nachteile von Thujen. Thujenhecken sind keine einheimischen Hölzer, so begünstigen sie hier weder Flora noch Fauna und bieten Tieren nicht die Möglichkeit zum Nisten, wie andere einheimische Heckenarten. Man müsse den Trend auf blühende, lebendige Hecken, die nicht nur Sichtschutz, sondern auch Naturerlebnis bieten, verlagern.

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Der Dorn im Auge

Neben dem ökologischen Grundgedanken, macht der Bürgermeister auch auf den ästhetischen und pragmatischen Aspekt aufmerksam. Zum einen wirke das Straßenbild erdrückend und monoton. Die langen, grünen Heckenflächen sorgen aber auch für einen Tunnelblick, was an unübersichtlichen Stellen in Wohngebieten oftmals zu Verkehrsunfällen führe. Auch Christoph Schmid (CSU) spricht sich klar für das Weiterbestehen der Satzung aus. Man müsse die Bürger „sensibilisieren, lieber heimische Hölzer zu pflanzen, als drei Vogelhäuser im Garten aufzustellen“, die den gleichen Zweck erfüllen.

Niemand im Bauausschuss findet so richtig Gefallen an den „monströsen Ungetümen“. Thujen passen „nicht mehr zum Oberland“, da ist man sich einig. Doch was nun? Den Bürger zwingen, seine Hecke zu entfernen oder bei Zuwiderhandlung Geldstrafen erheben? Oder den Dorn im Auge einfach dulden? Beides ist für die FWG ein klares Unding.

Die Frage Birgit Eibls (FWG) bleibt: „Warum ein Verbot erlassen, wenn man Verstöße dagegen sowieso nicht ahndet?“. Für die Juristin steht fest, dass „jeder Bürger wissen muss, wie man sich ökologisch richtig verhält“ – auch ohne Satzung. Deswegen müsste das Thujenheckenverbot, das in der Einfriedungssatzung steht, aufgehoben oder zumindest der Passus geändert werden. Die Regeln der Gemeinde dürften nicht zu locker ausgelegt werden. Für die Mehrheit des Bauausschuss am Donnerstag war aber das Verbot aufzuheben genauso wenig „zielführend“.

Kein Freifahrtsschein für Thujen

Die Einfriedungssatzung müsse weiterhin als Richtlinie bestehen bleiben. So beabsichtige man mit der Klausel, laut Löwis, keinen „Freifahrtsschein“ zur Thujenpflanzung zu geben. Vielmehr solle der Bürger so dazu angehalten werden, eher zur einheimischen Hecke zugreifen.

Thujenhecken bleiben in Holzkirchen weiter verboten
Thujenhecken bleiben in Holzkirchen weiter verboten

Abgesehen davon könnte die Bauamtverwaltung ein gesetzliches Verbot inklusive Ahndung sowieso nicht umsetzen. Zusätzlich zu Stellplatz-, Solaranlagen- und Heckensatzungen, die jedem Bauantrag in Holzkirchen beigelegt werden, will die Gemeinde in Zukunft Bauherrn mit Broschüren über geeignete Heckenarten informieren.

Um beim Status Quo zu verbleiben, war wohl eine Diskussion nötig. Das Thujenverbot in der Einfriedungssatzung bleibt. Die Freiheit der Bürger auch. Und deshalb die Thujen ebenfalls. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten.

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