Es ist nach wie vor eine oft unterschätzte Gefahr: Die Präparierung von Skipisten in den Abendstunden. Immer wieder benutzen oder queren Personen Pistenabschnitte nach Liftschluss, wenn diese bereits für den Skibetrieb am kommenden Tag aufbereitet werden. Dabei sollte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass hier durchaus Lebensgefahr bestehen kann.
Denn in steileren Bereichen wird die Pistenraupe in der Regel mit einem sehr langen Stahlseil gesichert, das während der meisten Zeit in den Schnee einschneidet und dadurch nicht zu sehen ist. Ändert die Pistenraupe ihre Richtung und damit auch die Spannung auf dem Seil, kann dieses hochschnellen und dabei schwere Verletzungen bei Personen in der Nähe verursachen, beispielsweise Gliedmaßen abtrennen oder sogar deren Tod bedeuten.
Gemeinden, auf deren Gebiet Skipisten liegen, verhängen daher Verbote für die Pistennutzung zu den Aufbereitungszeiten. Auch Rottach-Egern hat in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag ein solches Nutzungsverbot für die Suttenabfahrt einstimmig beschlossen.
Gemeinde ist in der Pflicht
Die Gemeinde müsse hier ihre Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen, erklärte Bürgermeister Christian Köck: „Im Grunde ist eine Skipiste vergleichbar mit einer Straße.“ Daher sei die Gemeinde als Sicherheitsbehörde zuständig für den Erlass einer entsprechenden Verordnung für die Suttenabfahrt. Schliersee habe hier bereits reagiert. Zudem sei eine Regelung der Nutzungszeiten auch im Sinne der Betreiber.
Ab sofort gilt folgende Regelung: Während der Skisaison, also jeweils von Anfang des Skibetriebs im Dezember bis zu dessen Ende im März, ist der Sportbetrieb auf der öffentlichen Skiabfahrt zwischen 17:30 Uhr und 7:00 Uhr zugunsten der Pistenpräparierung untersagt. Die Betreiber der Anlage haben durch entsprechende Beschilderung darauf aufmerksam zu machen, die gut sichtbar auch an Skiwanderwegen und auch Rodelbahnen angebracht werden muss.
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