Einer rast, ein anderer muss in den Rasen

Wer einen Sportwagen hat, will auch mal sportlich fahren. Solange er niemanden gefährdet, ist das in Ordnung. Ansonsten wird es teuer – wie in dem Fall eines Gmunders, der mit seinem BMW einen Holzkirchner überholte. Und nicht nur den …

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Es ist ein schöner Tag mitten im Super-Sommer 2015. Ein Cabrio auf dem Weg von Holzkirchen an den Tegernsee. Früher Abend, einsetzender Heimkehrer-Verkehr. In der Kolonne ist auch ein Holzkirchner unterwegs, als unvermittelt in seinem Blickwinkel der BMW-Fahrer auftaucht, ihn da überholt, wo er nicht sollte. Kurz vor Warngau, in einer unübersichtlichen Kurve, an einer Abbiege-Spur zieht das Cabrio nicht nur an dem Holzkirchner vorbei, sondern auch noch an seinem Vordermann.

Ein entgegen kommender SUV muss auf den schmalen Grünstreifen ausweichen, was bei einem Fahrzeug anderer Bauart unter Umständen fatal ausgeht. Dem Holzkirchner ist das aber definitiv zu viel. Er ruft die Polizei und beschreibt Auto und Insassen. Die Beamten halten dann am Tegernsee einen Gmunder an, der mit seiner 13-jährigen Tochter unterwegs ist. Der gibt an, zwar auf der Strecke gefahren, an dem gefährlichen Überhol-Manöver aber nicht beteiligt gewesen zu sein.

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Wiedersehen vor Gericht

So traf man sich heute früh vor dem Amtsgericht in Miesbach wieder. Der 47-jährige Gmunder wollte zu dem Fall keine weiteren Aussagen machen und bestätigte nur seine erste, gegenüber der Polizei abgegebene Aussage, er sei an dem Vorfall nicht beteiligt gewesen. Sein Anwalt bezweifelte zu dem die Aussage des Zeugen. So könne sich der Vorfall nicht zugetragen haben: Der Straßenverlauf sei an der Stelle anders als beschrieben. Vor allem: hätte ein entgegenkommendes Fahrzeug ausweichen müssen, wäre es eine zwei bis drei Meter tiefe Böschung hinab geschossen.

Der Holzkirchner, der den Cabrio-Fahrer angezeigt hatte, erinnerte sich jedoch recht genau an den Vorfall im vergangenen Sommer. Vor allem in der generellen Beschreibung des Manövers blieb der Zeuge konsequent bei seiner Aussage. Er machte zudem deutlich, wie unverantwortlich die Fahrweise des Cabrio-Fahrers gewesen sei.

Auf die Frage von Richter Waltner Leitner, warum er denn in diesem speziellen Fall zum ersten Mal Anzeige gegen einen Verkehrsteilnehmer erteilt habe, sagte der Holzkirchner:

Die Fahrweise war einfach gemeingefährlich. Durch so etwas hat ein Bekannter seinen Neffen verloren.

Auch wenn der Zeuge den Angeklagten nicht eindeutig zu erkennen vermochte und die Beifahrerin als deutlich älter schätzte, als die Tochter des Angeklagten tatsächlich ist, kam selbst die Verteidigung des Gmunders am Ende der Befragung zu dem Schluss, dass die Aussage für seinen Mandanten stark belastend war.

Zudem hatte der Angeklagte schon eine Vorstrafe wegen zu schnellem Fahrens. So schlug der Verteidiger die Einstellung gegen die Zahlung eines Bußgeldes an. Richter Leitner und der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärten sich damit einverstanden. So wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 800 Euro eingestellt.

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