Kurtaxe: Einheitliche Lösung gesucht

Die Wiesseer Vermieter streben eine einfachere Regelung für die Kurtaxenbefreiung von Geschäftsleuten an. Ein neues Formular soll die Arbeit für Tourist-Info, Gemeinde und Hotelbetreiber vereinfachen.

Bisher gibt es noch in jeder Gemeinde eine eigene Regelung für diese Befreiung. Die TTT strebt nun aber eine einheitliche Lösung für das gesamte Tal an.

Auch für die Busnutzung werden Teile des Kurbeitrags verwendet.
Auch für die kostenlose Busnutzung werden Teile der Kurtaxe verwendet

Kurtaxen sind Abgaben, die in allen Kur- und Erholungsorten erhoben werden können und beispielsweise zur Finanzierung von Veranstaltungen, der Werbung oder Verschönerung öffentlicher Orte genutzt werden.

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Auch im Tegernseer Tal wird die Zweckgebühr von Gästen eingefordert. 2012 betrugen die Einnahmen durch die Kurtaxe – 2 Euro pro Übernachtungsgast pro Tag – allein in Bad Wiessee knapp eine Million Euro.

Kurtaxe für Tagesausflügler?

Kurtaxenpflichtig sind grundsätzlich alle Urlaubsgäste, die sich länger als acht Stunden im Tegernseer Tal aufhalten. Diese Abgabe garantiert den Touristen die Möglichkeit, öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise den Bade-Park zu benutzen.

Befreit von der Abgabe sind derzeit Behinderte, bettlägerige Patienten und Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren. „Tagesreisende, die länger als acht Stunden am See bleiben, müssten die Gebühren normalerweise auch zahlen. Das ist jedoch nicht kontrollierbar“, erklärte Franz Ströbel, Kämmerer der Gemeinde Bad Wiessee, beim gestrigen Vermieterstammtisch.

Arbeitsaufwand soll verringert werden

Auch die Befreiung von Geschäftsreisenden scheint bisher mit größerem Arbeitsaufwand verbunden zu sein, denn die Kurtaxe wird immer von den Hotelbetreibern zusammen mit der Hotelrechnung eingefordert und dann an die Gemeinde weitergegeben. Bei einer Befreiung von Geschäftsleuten bedeutet dieses Verfahren jedoch einen zusätzlichen Arbeitsaufwand. „Für viele ist das in der Saison nicht machbar“, so Vermieterin Isabella Moisel.

Denn die Betreiber sind dazu angehalten nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Geschäftsreisenden handelt. Das bedeutete bisher, dass Rechnungen bei der Gemeinde eingereicht und aufgrund der Datenschutzbestimmungen zuvor geschwärzt werden mussten.

Haftung jetzt beim Gast

Die Wiesseer Vermieter haben sich gestern zusammen mit dem Kämmerer auf ein Formular geeinigt, das vom Gast selbst ausgefüllt und dann an die Gemeinde geschickt werden soll. Die Gäste sind so zwar einem gewissen Mehraufwand ausgesetzt, Georg Overs von der TTT ist jedoch der Meinung: „Die Geschäftsleute sparen sich dadurch Geld und müssen daher auch gewisse Mühen auf sich nehmen.“

Beim gestrigen Vermieterstammtisch in Wiessee diskutierten die Vermieter mit den Vertretern der Gemeinde und TTT Chef Georg Overs
Beim gestrigen Vermieterstammtisch in Wiessee wurde auch über eine Neuregelung der Kurtaxenbefreiung diskutiert

Somit liegt auch die Haftung nicht mehr bei den Hotels und Gasthäusern, sondern beim Gast selbst. Da Abgabenhinterziehungen direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden, haften derzeit in erster Linie die Vermieter für die Richtigkeit der Angaben.

Onlinebuchungssystem miteinbeziehen

Die neue Lösung scheint für die Tourist-Info, die Gemeinde Bad Wiessee und die Vermieter die einfachste unter den möglichen Varianten zu sein. Derzeit hat jedoch jede Tal-Gemeinde noch eine eigene Regelung für die Befreiung. Overs äußerte sich gestern auch dazu kritisch: „Das geht nicht, dass die fünf Gemeinden keine einheitliche Linie finden.“

Mitte September soll deshalb mit den Kämmerern aller Gemeinden beratschlagt werden, ob auch sie mit einem solchen Formular einverstanden wären. Wenn ja, könnte das Formular auch ins Onlinebuchungssystem der TTT mit einbezogen werden. Der Aufwand würde sich damit weiter verringern. „Das muss jetzt zügig gehen“, so Overs gestern Abend.

Bis diese Entscheidung allerdings getroffen werden kann, wird das Formular schon mal auf die Rathausseite gestellt und soll damit den Wiesseer Vermietern zur Verfügung stehen.

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