Einmietbetrüger erneut vor Gericht

Zum wiederholten Male stand heute ein Rottacher vor Gericht. Er hatte sich in verschiedene Hotels am See eingemietet und ist ohne zu zahlen abgereist. Heute ging es jedoch um eine ganz andere Sache.

Falsches BOB-Ticket gekauft und dafür in den Knast? Die Gefahr besteht, wenn man genug auf dem Kerbholz hat.

Die eigentliche Straftat ist banal. Der Angeklagte war, wie er auch zugab, 2016 zwei Stationen mit der Tram in München gefahren ohne einen Fahrschein gelöst zu haben. Natürlich hatten Kontrolleure ihn erwischt.

„Ich hatte ein BOB-Ticket und angenommen, es gilt auch für den MVV“, verteidigt sich der Rentner. „Ich habe auch unterschiedliche Tickets dabei, um zu zeigen, dass sie mal gelten und mal nicht!“. Der Mann zeigt Richter Walter Leitner ein Bündel Tickets. Richter Leitner:

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Und wo ist das von dem Tag? Das wichtigste Ticket haben Sie nun ausgerechnet nicht dabei!

Er habe nur die Tickets von diesem Jahr aufgehoben. Er sei davon ausgegangen, dass sich die Sache auch erledigt habe. Das Ticket hatte er damals nämlich den verantwortlichen bei der BOB gezeigt und auch die Strafe bezahlt. „Die haben mir ja dann meinen Irrtum erklärt“, berichtete der Beschuldigte. „Die 60 Euro habe ich sofort bezahlt.“ Er habe ja das offene „Ding“ nicht gefährden wollen.

Bewährung in Gefahr

„Wegen dem offenen ‚Ding‘ sind wir ja hier“, erklärt Richter Leitner. „Das Ding ist nämlich eine Bewährungsstrafe. Sonst hätte die Staatsanwaltschaft wegen 1,40 Euro auch keine Anklage erhoben.“ Fünf Mal war der Angeklagte bereits wegen Betrugs und Diebstahls verurteilt worden.

Gegen gleich zwei offene Bewährungen hatte er nun verstoßen. In den vorangegangenen Fällen hatte er sich in Hotels im Tegernseer Tal eingemietet und war ohne zu bezahlen heimlich abgereist. Dabei hatte er mehrere Hundert Euro Schaden angerichtet.

Millionen-Schuldenlast

Im Universum des Angeklagten dürfte es sich dabei allerdings um Kleinigkeiten handeln. Denn wie er bei den Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen erklärt, hat er aus seiner Berufszeit als Kaufmann Schulden in Millionen Höhe. Der Angeklagte:

Ich fahre seit fünf Jahren nur noch mit dem Zug. Ich werde meine Bewährung doch nicht wegen 1,40 Euro riskieren.

Richter Leitner erwähnte seinerseits eine Verhandlung, ebenfalls wegen Schwarzfahrens, bei der der Angeklagte freigesprochen worden war. „Da hatte wohl jemand ihren verlorenen gegangenen Personalausweis benutzt“, erinnerte er sich. „Diesmal haben sie Ihren neuen Ausweis vorgezeigt, oder?“ Der Angeklagte bestätigte das.

„Das hätten Sie wissen müssen!“

Die Staatsanwältin erklärte ihm hätte, wenn er so oft mit der BOB fährt, klar sein müssen, welchen Tarif er zu lösen habe. „Vor allem, wenn es deutliche Preisunterschiede gibt und auf den Tickets ja offensichtlich steht, ob sie für den MVV gültig sind“, sagte sie. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Die Staatsanwältin:

Er hätte wissen müssen, was er tut und er hat unter zwei offenen Bewährungen so gehandelt. Deswegen fordert die Staatsanwaltschaft trotz des lächerlichen Schadens von 1,40 Euro eine Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte verteidigte seine Tat erneut als Versehen und entschuldigt sich. Richter Leitner stimmte mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft überein, dass der Angeklagte gewusst haben musste, was er tat.

Allerdings verhängte er nur eine vergleichsweise hohe Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro. Der Angeklagte hatte angegeben von 404 Euro Altersruhegeld leben zu müssen, so dass nur der minimale Tagessatz zur Geltung kommen konnte. Der Angeklagte muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

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