Ende der Eschen

“Falsches Weißes Stängelbecherchen” – hinter diesem anmutigen Namen verbirgt sich ein schreckenseinflößender Erreger mit dem lateinischen Namen „Hymenoscyphus pseudoalbidus“. Er bringt Eschenfreunde zur Verzweiflung. Auch in Gmund gibt es jetzt Opfer.

Wissenschaftler forschen daran, herauszufinden, warum manche Eschen widerstandsfähig sind gegen den Pilz. / Quelle: pixabay

Der ursprünglich aus Japan stammende Erreger hat sich in Europa sehr schnell ausgebreitet und kommt heute in vielen Eschen-Lebensräumen vor. Das Erfolgsrezept des Pilzgeflechts besteht darin, eine stattliche Menge von Sporen zu produzieren, die mit dem Wind über weite Strecken verbreitet werden. Treffen sie auf eine Esche, so infizieren sie deren Blätter, dringen in die Triebe ein und tötet diese ab.

Zu erhaltende Eschen dürfen gefällt werden

Dadurch wachsen die Bäume schlechter, zeigen Rindenschäden, lichte Kronen und Holzveränderungen. Am Ende sind sie chronisch geschwächt und sterben schließlich ganz ab. Auch in Gmund scheint es zwei Opfer zu geben, wie aus dem Ortsplanungsausschuss am Dienstagabend bekannt wurde.

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Bauamtsleiterin Christine Wild erläuterte den Sachverhalt. Obwohl in den Unterlagen des Grundstücks im Moarböckweg ein Erhaltungsgebot für die zwei Eschen verzeichnet ist, müssten sie gefällt werden. Ein Baumgutachter sowie Michael Vermeulen von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt hatten sich die Bäume bereits angesehen.

Man gehe davon aus, dass die beiden aufgrund des sogenannten „Eschensterbens“ durch den oben genannten Pilz nicht mehr zu halten seien. Auf dem Grundstück stehen eine kleinere und eine größere Esche sowie ein Ahorn. Der Ahorn soll laut Wild erhalten bleiben. Wenn die Eschen weg sind, erhofft man sich, dass der Ahorn besser aufkommt. Anschließend sollen für die entfernten Eschen Ersatzpflanzungen erfolgen.

Weitere Informationen

Zum Verbot von Gehölzfällungen ab 1. März nach dem Bundesnaturschutzgesetz hatte Bürgermeister Alfons Besel (FWG) eine Antwort. Der Grundstückseigentümer sei rechtzeitig auf ihn zugekommen, aber zu spät für Februarsitzund. Deshalb sei es eine sachgerechte Entscheidung, die Eschen zu fällen. Ansonsten gilt von 1. März bis 30. September nach §39 NatSchG ein jahreszeitliches Verbot von Gehölzfällungen.

Wer mehr über das Eschensterben wissen möchte, kann sich hier über Forschungen von Rasmus Enderle vom Julius-Kühn-Institut Braunschweig und zwei Kollegen von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften in Uppsala informieren.

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