Entschuldigung von Miesbacher Landrat gefordert

Die Folgen und Reaktionen auf die unsichere Zukunft der Landschaftsschutzgebiete in der Region ziehen immer weitere Kreise. Die „Todesstößler“ vom Verein zum Schutz der Bergwelt und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal stellen sich massiv gegen die Vorwürfe des Landratsamts. Der Ton wird rauer.

Landrat Olaf von Löwis und die Landschaftsschutzgebiete. Wie geht es weiter?

Um es kurz zu machen: Das Landratsamt hat in einer Pressemeldung vom 17. Juni bekannt gegeben, dass sechs Landschaftsschutzgebiete im Landkreis wohl endgültig verloren seien. Im gleichen Schreiben wurde ein Verein, dessen Klage auf Basis dieser Landschaftsschutzgebiete am vergangenen Mittwoch auf der Saurüsselalm behandelt wurde, als Schuldiger für die entstandene Situation benannt. Alles auch noch einmal im Detail gibt es hier nachzulesen. Ist halt doch etwas sehr kompliziert die ganze Geschichte.

Nun nimmt die vom Landratsamt (LRA) beschuldigte Organisation „Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.“ (VzSB) in einer ausführlichen Pressemitteilung Stellung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen. Kurze Zeit später erreichte die Redaktion auch noch ein Offener Brief von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) – adressiert an den Landrat.

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Stellungnahme des Vereins zum Schutz der Bergwelt

Die Vertreter des Vereins weisen in der vorliegenden Pressemitteilung jede Verantwortung für „die Ungültigkeit der Landschaftsschutzverordnungen (LSG- Verordnungen)“ im Landkreis zurück:

Hier wird in abstruser Weise und in völliger Verdrehung der Tatsachen versucht, Ursache und Verantwortlichkeit für das „Desaster“ bei den Landschaftsschutzgebieten, die ausschließlich bei der Landkreisverwaltung liegen, dem VzSB anzulasten.

Der Verein geht noch einen Schritt weiter. Er unterstellt seinerseits der Behörde und allen voran den prozessbeteiligten Beklagten, „mit dieser Argumentation” in der mündlichen Klageverhandlung auf der Saurüsselalm versucht zu haben, massiv Druck auf den VzSB ausgeübt zu haben. Diesem Druck habe man sich aber ganz bewusst bei der Klage gegen die Erteilung der Umbaugenehmigung und Umnutzung von Franz Josef Haslbergers Saurüsselalm nicht beugen wollen.

Landratsamt bestätigte schon im März Ungültigkeit der LSG Verordnungen

Ferner heißt es in der Stellungnahme, das Landratsamt sei bereits im Frühjahr dieses Jahres von einer Unwirksamkeit der LSG Verordnungen ausgegangen. Da schon habe das LRA in einem Schreiben vom 28. März 2022 dem Rechtsbeistand des VzSB schriftlich mitgeteilt, dass man “von der Unwirksamkeit der Landschaftsschutzgebietsverordnung” ausgehe. Und damit sei auch eine Klage des Vereins auf Basis der LSG Verordnung gar nicht möglich, hieß es im Schreiben der Behörde weiter – so berichtet es der Verein.

Das gerichtliche Verfahren um die Saurüsselalm war und ist daher für den VzSB die einzige noch verbleibende Möglichkeit, die Rechtsauffassung des LRA zur Gültigkeit der Verordnungen zu korrigieren.

Umgekehrt werde also ein Schuh draus, heißt es weiter beim Verein. Denn im Gegensatz zur Behörde sehe der Verein durchaus die Möglichkeit, auch durch die Bemühungen im Kreistag aktuell, den Landschaftsschutz im Landkreis wieder auf eine stabile, rechtssichere Basis zu setzen. Wenn aber eine Behörde versuche, die selbst geschaffene Unsicherheit im Umgang mit der Verordnung als Hebel zu benutzen, um unliebsame Klagen von Naturschützer abzuwehren, werde es schwierig und äußerst fragwürdig.

Zum „wirklichen Ärgernis“ werde das Ganze jedoch, wenn das Landratsamt jetzt selbst ankündige, die Bemühungen zur Ausräumung der entstandenen Unsicherheiten bei den LSG-VO nun „bis auf Weiteres einstellen“ zu wollen. Rudi Erlacher, der geschäftsführende Vorstand des Vereins, lässt die Pressemitteilung mit sehr emotionalen Worten enden:

Diese völlig unnötige und überzogene Eskalation durch das Landratsamt macht einen wirklich fassungslos.

Die Vertreter der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) reagieren im offenen Brief an den Landrat ebenfalls „mit großer Verwunderung, ja Empörung“ auf die geäußerten Vorwürfe gegen den Verein zum Schutz der Bergwelt.

“Behauptungen sind so falsch wie dreist!”

Nach dem Verständnis der SGT schiebe das LRA die „Verantwortung für den Verlust der Gültigkeit der LSG-Verordnung“ auf den Naturschutzverband ab. Wobei doch offensichtlich sei, dass allein deren „unentschuldbares Versagen“ zu dem „skandalösen Missstand“ geführt habe.

Auch von einem „Bärendienst“, wie es in der Pressemitteilung des LRA heißt, den der Verein im negativen Sinne allen Naturschutzverbänden im Landkreis erwiesen habe, will man bei der SGT nichts wissen. Diese Behauptung sei so falsch wie dreist. Viel mehr heißt es in dem Schreiben an den Landrat:

Statt sich für ihre Schlampereien zu entschuldigen, wird nun einem integren Naturschutzverband der schwarze Peter zugeschoben!

Nicht das “Aufdecken eines Missstandes” sei demnach verwerflich, sondern dessen Verursachung. Im Weiteren erwartet der Schutzverein eine öffentliche Entschuldigung des Landrats für die in der Pressemitteilung öffentlich ausgesprochenen Anschuldigungen gegen den Verein zum Schutz der Bergwelt. Zudem wird die „vorübergehende Sicherung des Status quo“ bis zur Neuausgestaltung einer rechtssicheren LSG-Verordnung eingefordert.

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