Erhöhte Waldbrandgefahr

Ein kleiner Funke kann verheerende Folgen haben. Bei der erhöhten Waldbrandgefahr sollte man vorsichtig sein. Auch im Landkreis gibt es trotzdem Leute, die ein Feuer machen.

Ein früherer Waldbrand am Kleinmiesing in Bayrischzell / Quelle: Archivbild. Landratsamt Miesbach

In diesem Jahr blieb die Schneeschmelze zum großen Teil aus. Mangels Wasser ist der Boden recht trocken. Dürre Gräser und Streu am Boden lassen sich leicht entzünden. Deshalb muss man im Wald und am Waldrand auf Feuermachen und Zigarettenrauchen verzichten. Mangels Kenntnis oder aus Leichtsinn halten sich manche trotzdem nicht an das Gebot.

Am Freitag, den 24. April ergab dies aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung gegen 22 Uhr eine Kontrolle am Waldrand in Holzkirchen, Bereich Erlkam. Vier Jugendliche im Alter von 16 bis 19 Jahren hatten dort ein Lagerfeuer gemacht. Die jungen Leute aus Holzkirchen, Feldkirchen-Westerham und Sauerlach versuchten zunächst zu flüchten, wurden aber von den Polizeibeamten gestellt. Die Jugendlichen hatten mit ihrem Zusammentreffen nicht nur gegen die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung verstoßen. Sondern durch die herrschende Trockenheit und die unmittelbare Nähe zum Wald bestand die Gefahr eines Waldbrandes. Nun erwarten sie Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von Verstößen gegen des Infektionsschutzgesetz und gegen das Bayerische Waldgesetz.

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Auch ein Landwirt unterschätzte offenbar die vorherrschende Gefahr, als er am Samstag, 25. April in Untergschwend in Fischbachau Daxen verbrannte. Gegen 12.45 uhr war eine Mitteilung bei der Einsatzzentrale der Polizei eingegangen. Ein Wanderer hatte das offene Feuer in der Nähe eines Waldes beobachtet und einen Waldbrand befürchtet. Aufgrund dieser drohenden Gefahr wurden die Feuerwehren Hundham, Elbach und Wörnsmühl alarmiert. Vor Ort fand man den Landwirt vor, der Geäst auf einer Wiese verbrannt hatte. Das Feuer war schon fast aus. Die Wehr halt noch beim Ablöschen. Den Landwirt erwartet nun eine Anzeige nach der Verordnung zur Verhütung von Bränden. Zudem wird er die Kosten des Feuerwehreinsatzes zahlen müssen.

Um sich stets über eine eventuell bestehende Waldbrandgefahr zu informieren, kann man sich auf der Website des Deutschen Wetterdienstes informieren. Im Zweifelsfall sollte die zuständige Polizeiinspektion darüber in Kenntnis gesetzt werden, wann und wo Daxen verbrannt werden. Bei der bestehenden Trockenheit dürfen keine offenen Feuerstellen betrieben werden.

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