Erst das harte Urteil – jetzt der Freispruch

Im Mai letzen Jahres wurde ein 31-Jähriger Flüchtling aus der Weyarner Unterkunft zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: Vergewaltigung einer psychisch kranken Frau. Jetzt wurde der Fall neu aufgerollt. Gestern dann die entscheidende Wendung.

Das Landgericht München II verurteilte einen 31-Jährigen Nigerianer zu sieben Jahren Haft. Nun wurde er freigesprochen. /Bild: D. Müller
Das Landgericht München II verurteilte einen 31-Jährigen Nigerianer zu sieben Jahren Haft. Nun wurde er freigesprochen. /Bild: D. Müller

Es war eine heftige Anschuldigung: Vergewaltigung einer psychisch kranken Frau. Diese und der Angeklagte lernten sich am Miesbacher Bahnhof kennen, tauschten Nummern aus und verabredeten sich per SMS für den nächsten Tag. Schließlich fuhren sie gemeinsam in die Unterkunft des Flüchtlings. Dort angekommen wurde Alkohol getrunken und der junge Mann sperrte das Zimmer ab um eine mögliche Flucht zu verhindern, so die Vermutungen der Staatsanwaltschaft. Daraufhin kam es zur mutmaßlichen Vergewaltigung. Die Klägerin flüchtete aus dem Fenster und verständigte die Polizei.

Für die Richter war klar: Missbrauch

Für die erste Strafkammer bestand damals – im Mai 2015 als der Fall erstmals verhandelt wurde – kein Zweifel, dass etwas Grausames vorgefallen war. Für sie suchte sich der Täter ein leichtes Opfer aus: Die junge Frau leidet an Autismus, Epilepsie und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Frau sei seit dem Vorfall schwer traumatisiert und müsse seit dem Vorfall sogar die Straßenseite wechseln, wenn ihr ein Schwarz-Afrikaner entgegen komme, so das Gericht. Daher die harte Haftstrafe: sieben Jahre hinter verschlossenen Gittern.

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Im Dezember hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch wieder auf. Die “Gesamtwürdigung aller Indizien” hielt der Prüfung nicht statt und der Angeklagte wurde nun erneut dem Richter vorgeführt. So wurden abermals zahlreich Zeugen aufgerufen und der Fall nochmal bis ins kleinste Detail zerpflückt.

Klägerin verstrickt sich in ihren Vorwürfen

Es konnte nachgewiesen werden, dass sich der Angeklagte und die junge Frau gemeinsam im  Zimmer des Nigerianers befanden. Dort wurde auch Alkohol getrunken, und das, obwohl die Frau normalerweise aufgrund ihrer Krankheiten keinen Tropfen anrührt. Doch sie konnte an diesem Tag nicht widerstehen. Die Rechtsanwältin des Angeklagten, Dr. Birgit Schwerdt erklärt:

Was danach geschah, konnte nicht nachgewiesen werden. Zudem blieb die Geschädigte nicht konstant bei ihrer Meinung.

Die junge Frau hatte im Ermittlungsverfahren behauptet, der Angeklagte habe sie mit einem Messer angegriffen. Diese Aussage zog sie dann zurück. Die Erklärung ihrer Falschaussage bei Landgericht war, sie habe befürchtet, ihr werde aufgrund ihrer Erkrankung nicht geglaubt. „Das ist eine fehlende Gesamtwürdigung,“ erklärt die Rechtsanwältin. Gestern dann die überraschende Wendung: der 31-Jährige wurde freigesprochen. Die Begründung: die Beweislage war widersprüchlich, unklar und lückenhaft, demnach folgte das Urteil und der Freispruch aus „tatsächlichen Gründen“. Für Schwerdt völlig klar:

Das BGH hat Zurecht den Fall nochmal aufgerollt, Freispruch war die logische Konsequenz.

Der Angeklagte befinde sich schon in Freiheit und habe bereits Zukunftspläne geschmiedet. „Als das Urteil gesprochen wurde, war der Angeklagte richtig erleichtert. Er geht jetzt zurück nach Italien, von da kommt er auch“, so Schwerdt.

Laut „Strafentschädigungsgesetz“ erhält der Nigerianer nun eine Entschädigung für seinen zweijährigen Freiheitsentzug. Laut Gesetz stehen demjenigen, gegen den ein Strafverfahren zu Unrecht eingeleitet worden ist, Gelder zu. Der Angeklagte wird aus der Staatskasse entschädigt.

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