Erst drängeln, dann drohen

Die Ecke kann manchmal recht abenteuerlich sein: Auf der Münchner Straße in Richtung Bad Tölz vor der Kirche schlagen die Verkehrsregeln mitunter Kapriolen. Manchmal so, dass man sich vor Gericht wieder sieht.

Am Oskar von Miller Platz kommt es immer wieder zu Unfällen - diesmal hat ein Autofahrer zwei Radler übersehen
In Holzkirchen kommt es immer wieder zu Unfällen – diesmal hatte ein Autofahrer zwei Radler übersehen.

Die Verkehrssituation in Holzkirchen gibt immer wieder Anlass für erhitzte Diskussionen. Die Gemeinde erarbeitet gemeinsam mit den Bürgern ein Konzept, um zukünftig den Verkehrsteilnehmern ein einfacheres Miteinander zu ermöglichen. Dass es damit zurzeit mitunter nicht weit her ist, zeigt die heutige Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht.

Richter Walter Leitner musste einen Vorfall klären, an dem zwei Holzkirchner Vater-Sohn-Paare beteiligt waren. Einer der Väter saß auf der Anklagebank. Der 45-jährige Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes war mit seinem Sohn in einem weißen Kleintransporter unterwegs. An einem Tag im Sommer letzten Jahres hatte er es wohl etwas eilig weiterzukommen.

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“Hoppala” oder härteres?

Beim Eingliedern von dem Parkplatz neben einem Café in der Münchner Straße hatte er Vater und Sohn, die auf ihren Rennrädern von einer Tour im Otterfinger Raum zurückkamen, hart geschnitten. Beide mussten bremsen, wären fast gestürzt. Der Rennrad fahrende Vater gestikulierte, warf die Hände in die Luft, war aber zunächst nur überrascht und nicht aufgebracht.

Dann jedoch wurde es etwas härter. Beim Weiterfahren – etwa in Höhe der Kirche – schwenkte der Kleintransporter nach links und drangsalierte den Vater, nur um kurz darauf wieder nach rechts zu ziehen und den Sohn zu behindern. Die Rennradfahrer mit ihren Klick-Pedalen waren damit erneut der Gefahr eines Sturzes ausgesetzt. Zu guter Letzt hielt der Fahrer mitten auf der Straße und blockierte beide Radfahrer. Der Angeklagte stieg aus und drohte:

Wenn ihr nicht die Schnauze haltet, fahrt ihr heute keinen Meter mehr Fahrrad.

Der Vater auf dem Fahrrad gab allerdings vor Gericht an, außer einem „Hoppala“ hätte er nichts geäußert. Damals hatte er sich so bedroht gefühlt, dass ihm und seinen Sohn körperlicher Schaden zugefügt werden könnte, dass er echte Angst empfunden habe. Als er Zuhause über den Vorfall nachdachte, beschloss er zur Polizei zu gehen.

Der Angeklagte machte an dem Verhandlungstag keine weiteren Angaben zu dem Vorfall. Im Vorfeld hatte er sich durch seinen Anwalt schriftlich geäußert, die Aussage wurde jedoch nicht öffentlich verlesen. Oberstaatsanwalt und Richter Leitner ließen sich den Vorfall genauestens erklären, wie groß die Gefahr im Straßenverkehr gewesen sei und welche konkrete Bedrohung vorgelegen habe.

Der Verteidiger wollte noch etwas den Preis verhandeln, aber die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrem Strafmaßs. Letztendlich einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richter darauf, dass Verfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro durch den Angeklagten zu Gunsten der Holzkirchner Tafel einzustellen. Damit wurde der gängige Tagessatz auf dem eher unteren Level angesetzt.

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