„Das Landratsamt in Miesbach hat nun die Genehmigung im Hinblick auf den Weiterbetrieb des Steinbruchs in Glashütte unter Auflagen erteilt“, erklärt Gabriele Dorby, Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach. Bereits im September 2011 wurde der Steinbruch stillgelegt. Verantwortlich dafür waren die Anlieger in Glashütte, die sich über die massive Lärm- und Staubbelästigung beschwert hatten.
Der Betrieb wurde daraufhin eingestellt und unzählige Male über die Themen verhandelt. Über die ausgehandelten Rahmenbedingungen wurden die Anlieger vorab im Oktober letzten Jahres informiert. Dabei einigte man sich auf folgende Bedingungen: So dürfen in den nächsten zehn Jahren maximal 3.000 Kubikmeter Gestein pro Jahr abgebaut werden. Zudem dürfen nicht mehr als 450 LKWs im Jahr das Gestein abtransportieren. Gearbeitet wird werktags von 07:00 bis 18:00 Uhr.
Steine nur für’s Tal
„Der Abbau der Wassersteine liegt im Interesse der Tegernseer Bürger“, so erläutert der stellvertretende Forstbetriebsleiter Gerhart Zwirglmaier die Wiedereröffnung des Steinbruchs. Denn die Möglichkeit zur Nutzung heimischer Steine für den Bau sei eine gute Sache. Wäre dies nicht machbar, müssten die Steine extern dazu gekauft werden. Das mache aus seiner Sicht wenig Sinn.
Im Tegernseer Tal werden die Steine beispielsweise für den Straßenbau benutzt und in den Hochwassergebieten verbaut. Doch auch hier greift eine Auflage: Die gewerbliche Nutzung des Materials ist ausgeschlossen. Künftig darf der Stein aus Glashütte also nur noch zwischen Achensee und Gmund genutzt werden.
Des Weiteren werden die täglichen Fuhren eingeschränkt. Wenn „nur noch 25 Schwerlastwagen“ pro Tag an den Wohnhäusern vorbeiziehen – so die Auflage – wird das in Sachen Lärmbelastung aber wohl kaum eine Verbesserung für die Anwohner sein. Auch Sprengungen dürfen nur noch innerhalb bestimmter Richtwerte erfolgen. Sie sollen dabei die Häuser nicht gefährden. Wie das konkret vor Ort umgesetzt wird, dazu wurde nicht Stellung genommen.
Schrittgeschwindigkeit oder Tempo 30?
Betroffen vom Staub und Lärm sind insbesondere die letzten vier Häuser unmittelbar vor der Auffahrt zum Steinbruch. Ist der Schnee dort weggeschmolzen, dann zeigt sich ein ziemlich schmaler Weg. Dort gilt nun – gemäß Auflage -Tempo 30. Das erschließt sich den Bürgern nicht ganz, da bereits ein Schild mit der Aufschrift „In Schrittgeschwindigkeit fahren“ aufgestellt wurde.
Ein großes Anliegen der Bürger war auch die Reduzierung der Luftverunreinigung, die durch die zahlreichen LKW-Fahrten entstanden ist. Hier hat das Landratsamt entschieden, dass die Zufahrt zum Steinbruch künftig staubfrei sein soll, also asphaltiert werden muss. Die Kosten dafür trägt der Forstbetrieb Schliersee.
Bevor der Betrieb jedoch wieder aufgenommen werden kann, mussten die Staatsforsten noch eine geeignete Ausgleichsfläche nachweisen. Knackpunkt war der Natur- und Artenschutz. Doch da blieb das Landratsamt hart und wies die Vorschläge aus Schliersee zurück. Nun liegt ein tragfähiges Konzept auf dem Tisch.
Genehmigt wurde die Fläche im Kloo-Ascher-Tal bei Bayrischzell. Hier werden seltene Schmetterlingsarten eine neue Heimat finden. Die Bewohner in Kreuth wollten lieber eine ökologische Ausgleichsfläche im Tal, da ja hier auch der Abbau der Steine erfolgt. Dieses Ziel konnte nicht verwirklicht werden. Aus Sicht der Anwohner also ein Kompromiss.
Gerade ältere Bewohner wollten sich aber gar nicht mehr zum aktuellen Stand äußern. Die Menschen haben keine Lust mehr auf Konfrontationskurs und haben den Stab an die Jüngeren übergeben. Viele Bewohner in Glashütte haben jahrelang im Forst oder im Steinbruch gearbeitet. Man hacke nicht die Hand ab, die einen ernähre, gibt ein Glashüttler zu verstehen. Doch natürlich ist der Konflikt nicht spurlos an den Bürgern vorübergegangen.
Viel Porzellan wurde zerschlagen.
„Damit ist alles g’sagt“, so die Bürger von Glashütte. Sie wollen namentlich nicht genannt werden. Dies macht dennoch deutlich, dass die Zeit für Gespräche abgelaufen ist. Nur einer Sache sollte man sich bewusst sein: „Der Steinbruch gehört zu unserer Region. Wir können ihn nicht einfach versetzen. Er existiert“, erläuterte uns ein Holzknecht im Ruhestand aus Kreuth. Dieser Satz gilt uneingeschränkt für alle – die Anwohner, Lokalpolitiker, für den Betreiber sowie für das Landratsamt.
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