Ex-Spielbank-Mitarbeiterin klagt gegen Freistaat

Die Wiesseer Spielbank kündigte einer Mitarbeiterin im Januar fristlos. Der Grund: Sie soll trotz Krankschreibung ihren Nebenjob ausgeführt haben. Die 55-jährige Holzkirchnerin wehrt sich dagegen und reichte Klage gegen den Freistaat Bayern ein. Der Fall landete nun vor dem Arbeitsgericht.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Wiesseer Spielbank klagt gegen den Freistaat Bayern. / Quelle: Archiv

Eine 55-jährige Holzkirchnerin arbeitete zehn Jahre lang bei der Spielbank Bad Wiessee. In den vergangenen zwei Jahren, in denen sie auch eine Nebentätigkeit angezeigt hatte, war sie nur noch in Teilzeit beschäftigt. Doch am 9. Januar wurde ihr fristlos gekündigt. Der Grund: Wegen Rückenbeschwerden ließ sich die Holzkirchnerin zwischen 19. Dezember 2018 und 1. Januar 2019 krankschreiben.

Am 27. Dezember will der Spielbank-Saalchef die 55-Jährige allerdings in Hausham gesehen haben, wie sie ihre Nebentätigkeit als Reinungskraft ausgeübt haben soll. Wie der Merkur berichtet, soll er daraufhin ein Foto von ihr gemacht haben, auf dem sie einen Mopp in der Hand hält. Die Spielbankleitung kündigte ihr am 9. Januar fristlos mit der Begründung, sie habe ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, nachdem ihr Urlaubsantrag für diesen Zeitraum abgelehnt worden war. In der Kündigung wurde ihr zudem nicht nur eine „nicht angemeldete Nebentätigkeit“ vorgeworfen, sondern auch eine „Straftat des Entgeltfortzahlungsbetrugs“.

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Insgesamt fünf Kündigungen erfolgten

Das wollte die Holzkirchnerin nicht hinnehmen und reichte Kündigungsschutzklage ein. Daraufhin folgte eine zweite, diesmal ordentliche Kündigung zum 31. Mai. Der Fall wurde Ende Februar erstmals vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Damals schlug Richter Reinhard Schlicker einen Vergleich vor, da die Holzkirchnerin beteuert, sie habe an jenem 27. Dezember nicht selbst geputzt, sondern nur ihren Mann angeleitet.

Wie der Merkur berichtet, hat der Freistaat Bayern in der Zwischenzeit aus organisatorischen Gründen seinen Anwalt gewechselt. Dieser widerrief den Vergleich im März und es folgten drei weitere Kündigungen. Eine Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs, eine Verdachtskündigung wegen versuchten Prozessbetrugs und schließlich eine insgesamt fünfte Kündigung wegen versuchter Nötigung und Beleidigung.

Bei der vergangenen Verhandlung gab Richter Schlicker nun zu, dass er solch ein Vorgehen nur von „Spezialfirmen“ kenne und er sich wundere, dass der Freistaat Bayern zu solchen gehören soll. Im Raum stand, ob die Holzkirchnern die Spielbank allerdings wirklich über ihren Nebenjob ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt hat und ob die Staatliche Lotterieverwaltung der Frau eine ähnliche Tätigkeit in einer anderen Spielbank angeboten hat, „um sie aus dem Feuer zu nehmen“.

Vermeintliches Beweisfoto sorgt für Zweifel

Vor allem bezüglich des Fotos gibt es unterschiedliche Bedenken. Der Freistaat Bayern begründet mit dem Foto die Zweifel daran, dass die Holzkirchnerin an besagtem Tag wirklich nicht selbst geputzt hat. Die Gegenseite wiederum stellt den Zeitpunkt infrage, da der Saalchef angibt, am 27. Dezember auf dem Weg zu einer Naturheilpraxis gewesen zu sein, die zwischen den Jahren aber geschlossen war.

Der Anwalt der Holzkirchnerin Jürgen Jürgens forderte eine Vergütung, um die Vorwürfe der Nötigung und des Prozessbetrugs aus der Welt zu schaffen. Diese haben viel Schmerz bei seiner Mandantin verursacht. „Außerdem zeugt es von schlechtem Stil, dass die Spielbankleitung nicht persönlich zum Gerichtstermin erschienen ist.“. Statt Direktorin Antje Schura war Georg Weißberger, Direktionsassistent aus München, anwesend. Der Anwalt des Freistaats Martin Rößler erklärte, dass man nicht gewillt sei, eine Abfindung zu bezahlen. Der Gerichtstag sei „kein türkischer Basar“.

Wieder riet Richer Schlicker zu einer gütlichen Einigung – gerade im Hinblick auf die emotionale Belastung der Klägerin. Schlicker schlug eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Mai und eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro vor. Die Klägerin war einverstanden, der Freistaat Bayern hat bis Ende der Woche Bedenkzeit.

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