Ex-Vorstand begeht Unfallflucht in Tegernsee

Der Chef einer mittlerweile insolventen Modekette soll beim Ausparken in Tegernsee zweimal einen Mini angefahren haben. Obwohl ihn Passanten darauf aufmerksam machten, verließ er den Parkplatz. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten.

Mit einem ähnlichen Fahrzeuge rammte der Angeklagte den Mini – zwei Mal (Bild: wikimedia)

Der 73-jährige Ex-Vorstand einer großen Modekette musste heute vor Richter Walter Leitner erscheinen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 10. Dezember vergangenen Jahres auf dem Parplatz am Olaf-Gulbransson-Museum in Tegernsee einen Mini angefahren zu haben. Der Schaden belief sich laut Gutachter auf fast 4.000 Euro.

Der Ruheständler , der selbst einen Audi A6 fuhr, erklärte den Unfall aus seiner Sicht. „Es war sehr viel los auf dem kleinen Parkplatz –viele Autos und auch Fußgänger“, beschrieb er heute vor Gericht. „Ich habe extrem vorsichtig rangiert.“ Er selbst habe keinen Unfall bemerkt, sei aber von einem Passanten darauf aufmerksam gemacht worden, dass er ein anderes Fahrzeug touchiert habe. Der Angeklagte weiter:

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Ich bin dann ausgestiegen und habe mir die Rückseite meines Autos angesehen und nichts festgestellt. Bei dem anderen Wagen habe ich auch nichts finden können.

Er habe sich davor gehockt und auch die Stoßstange des vermeintlich beschädigten Autos untersucht, aber weder einen Kratzer noch sonstige Schäden feststellen können. „Da habe ich es auf sich beruhen lassen und bin zu meiner Veranstaltung gegangen“, fährt er fort. „Hätte ich etwas gesehen, hätte ich auf jeden Fall die Polizei gerufen, aber so erschien mir das als Zeitverschwendung der Polizei.“

Engagierter Zeuge bestätigt Schäden

Der Passant, der auch als Zeuge vor Gericht aussagt, hatte die Situation etwas anders in Erinnerung. „Sogar zwei Mal ist er gegen das Auto gefahren. Er machte aber keine Anstalten, den Schaden zu begutachten, also bin ich hin und habe ihn darauf aufmerksam gemacht“, gibt der Berufskraftfahrer zu Protokoll. „Der Angeklagte meinte dann auch ‚Ja, ja, ich regle das.‘ Ich hatte den Eindruck, er kümmert sich darum.“

Als der Unfallzeuge jedoch später nachsah, war keine Nachricht an dem Mini angebracht. So hinterließ er selbst eine Nachricht und verständigte die Polizei. Da es sich bei beiden Autos um Firmenfahrzeuge handelte, dauerte die Ermittlung der Fahrer etwas länger. Der Angeklagte versicherte vor Gericht, dass er sofort, als er von dem Vorfall erfuhr, seinen Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragt hatte.

Dieser ging davon aus, dass sein Mandant den Unfall verursacht habe und beglich den Schaden. „Aber heute bin ich mir da nicht mehr so sicher“, sagte der Anwalt vor Gericht. Sein Mandant habe ihm eindeutig geschildert, dass er keinen Schaden gesehen habe und schon gar nicht einen in dem Umfang.

Angeklagter hätte lieber anders gehandelt

Der Passant blieb jedoch bei seiner Aussage, dass der Schaden deutlich erkennbar und auch vom Angeklagten bemerkt worden sei. Auch der Polizeibeamte, der mit dem Fall betraut war, hatte den Eindruck, der Angeklagte habe gewusst, dass ein Schaden entstanden sei. Der Polizist:

Am Telefon hatte er mir gegenüber geäußert, dass er, wenn er gewusst hätte, dass die Sache solche Ausmaße annimmt, auf jeden Fall die Polizei gerufen hätte.

Als es um die Feststellung der Vermögensumstände und das Einkommen des Angeklagten geht, wird das Verfahren kompliziert. Die Firma des Angeklagten war insolvent. Das Verfahren lief noch. Zurzeit habe man 8 Millionen Schulden festgestellt, aber das Verfahren sei noch offen. Der Angeklagte gab an, Einnahmen aus Versicherungen zu haben.

Auf Nachfragen kam dann noch eine Rente dazu, dann Pachteinnahmen, dann eine Mehrheitsbeteiligung an einer Holzkirchner GmbH – dann platzte dem Rechtsanwalt der Kragen:

Muss ich ihnen alle Angaben einzeln aus der Nase ziehen?

Der Angeklagte gab an, keine weiteren Einkünfte zu haben und durch das offene Verfahren nicht eindeutig angeben zu können, was ihm nun bleibe. Dem Staatsanwalt war die Kooperation im Verfahren zu dürftig, der Angeklagte zu uneinsichtig. Daher erhöhte er in seinem Plädoyer die Anzahl der geforderten Tagessätze von 50 auf 70 bei einer Höhe von je 200 Euro und forderte zudem acht Monate Fahrverbot.

Der Verteidiger erklärte, dass es doch erhebliche Zweifel an den Zeugenaussagen gebe und forderte einen Freispruch. Richter Leitner glaubte den Zeugen jedoch und befand den Angeklagten des unerlaubten Entfernens vom Unfallort für schuldig. Als Strafe setze er 50 Tagessätze zu 150 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens an.

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