Expertenschlacht am Westerhof

Westerhof-Eigentümer Dr. Andreas Greither hat Pläne. Mal größer, mal kleiner, immer spannend. Doch die Nachbarn des Hotels haben Angst vor mehr Lärm und klagen. Heute traf man sich zum Gerichtstermin oberhalb von Tegernsee.

Bauherr und Westerhof-Eigentümer Dr. Andreas Greither (Mitte mit gesenktem Kopf) erläutert Richterin Cornelia Dürig-Friedl (rechts daneben) seine Pläne zur Liegewiese.
Bauherr und Westerhof-Eigentümer Dr. Andreas Greither (Mitte mit gesenktem Kopf) erläutert Richterin Cornelia Dürig-Friedl (rechts daneben) seine Pläne zur Liegewiese.

Richterin Cornelia Dürig-Friedl vom Münchner Verwaltungsgericht wollte sich die Auswirkungen des Bauvorhabens in Tegernsee selbst ansehen. In der Sache ging es bei dem heutigen Termin um die Frage, ob zum einen Personalwohnungen, die sich auf dem Grundstück befinden, zu Gästezimmern ausgebaut werden dürfen.

Darüberhinaus will Westerhof-Eigentümer Dr. Andreas Greither eine Liegewiese mit Sonnenstühlen bestücken sowie ein bereits als Frühstücksraum genutztes Areal weiterhin in der Form nutzen und auch nachmittags für Kaffee und Kuchen öffnen lassen. Zuletzt sollte die Richterin klären, inwieweit eine Lärmbelästigung durch die Parkplätze besteht.

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Experten-Aufgebot sondergleichen

Ebenfalls zu dem Termin erschienen waren die klagenden Nachbarn mit ihren Anwälten, Vertreter des Freistaates Bayern, des Landkreises, der Bürgermeister der Stadt Tegernsee, Johannes Hagn sowie Angestellte aus der Verwaltung, drei unterschiedliche Sachverständige zum Thema Lärmbelästigung sowie vier Journalisten. Einer der Anwesenden bemerkte so viele Experten habe er das letzte Mal bei der Klage gegen den Ausbau der Autobahn München–Passau gesehen.

Richterin Dürig-Friedl bezog sich bereits am Anfang der Vor-Ort-Begehung auf ein Urteil, das bereits 2009 gefällt worden ist. Darin wird bestätigt, dass die Nachbarn den Betrieb des Tegernseer Hotels und den damit einher gehenden Lärm durch Verkehr in Kauf nehmen müssen. Bezüglich der Liegewiese wurde heute seitens der Kläger erklärt, dass sie sich durch die auf der Wiese liegenden gestört fühlen.

Die Anwohner befürchten Zustände ähnlich der Situation in einem Freibad. Der Anwalt Greithers erklärte, dass nur wenige Gäste dort liegen würden. Selbst wenn es mehr werden würden, handle es sich eben auch um eine Ruhewiese. Trotzdem bot er den Anwohnern an, darauf zu achten, dass die Liegen mindestens 20 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze hätten.

Ruhewiese oder doch Event-Location?

Der Anwalt einer der Kläger machte dagegen deutlich, dass die Sorge der Anwohner weniger die Liegenden wären, sondern viel mehr die Events, die in dem Bereich veranstaltet werden. In dem Zusammenhang stand auch der Punkt zur Nutzung des Frühstücksraumes. Hier bot Greither an, dass die Terrasse nur zum Frühstück und in der Kaffeezeit bewirtschaftet werden soll.

"Das hat was, nicht wahr?", meint Dr. Greither zur Aussicht von seiner Liegewiese über den Tegernsee.
“Das hat was, nicht wahr?”, meint Dr. Greither zur Aussicht von seiner Liegewiese über den Tegernsee.

Die Kläger forderten auch, dass dort keine Musik gespielt werden dürfe. Greither stimmte schweren Herzens mit einem Augenzwinkern zu:

Keine Musik? Auch keine Zither?

Der Streit um die Parkplätze artete dann zum Wettkampf um die umfangreichsten Wortbeiträge der Sachverständigen aus. 71 Parkplätze gäbe es bereits, 81 würden zukünftig benötigt – eventuell sieben weniger, weil das Restaurant vom Hotel hinab in die Stadt zum Café im Stielerhaus gewandert ist.

4, 8, 10 oder gar 46 Autobewegungen machen Lärm

Die Sachverständigen haben nun analysiert, wie viele Fahrzeugbewegungen auf dem mittelgroßen Parkplatz in einer durchschnittlichen Nacht zu veranschlagen seien und wie viel Lärm dabei entstünde. Man habe hier eine Bundeslärmstudie herangezogen und den Wert für eine Gaststätte veranschlagt.

Mit zehn Bewegungen von PKWs wurde gerechnet. Der Sachverständige des Westerhof meinte man befinde sich damit weit unter den Grenzwerten. Die anderen beiden Experten hielten die herangezogenen Werte zum einen für nicht unbedingt repräsentativ, zum anderen fanden sie Härtefälle, wie zum Beispiel das Vorfahren eines Kleinbusses, nicht ausreichend berücksichtigt:

Richterin Dürig-Friedl erklärte dagegen, dass ein gewisser Grad an Lärmbelästigung ertragen werden müsse:

Aber das ist hier ja auch keine Disko. Hier ist der Tegernsee, hier sind Tegernsee-übliche Gäste. Hier ist doch nichts los.

Eine Aussage, die naturgemäß bei den Ortsansässigen Widerspruch auslöste. Weit mehr Widerspruch dürften jedoch die erweiterten Zukunftspläne Dr. Greithers auslösen. Der Bauherr und sein Anwalt erklärten während des Termins mehrfach, dass sie an der harmonischen Kommunikation mit den Nachbarn außerordentlich interessiert seien.

Greither wünscht sich “harmonische Nachbarschaft”

Nach der Verhandlung luden sie die beteiligten Parteien zu einem Gespräch über die Zukunft des Westerhofs ein. Einen kleinen Abriss gab es bereits während des Termins. So soll der an der unteren Grenze gelegene Weg zu einer öffentlichen Straße ausgebaut werden, die auch von der Müllabfuhr und Schneeräumfahrzeugen genutzt werden soll. Dazu muss allerdings der Bebauungsplan geändert werden.

Gleichzeitig soll diese Straße Zufahrt zu der zu bauenden Tiefgarage werden. Damit wäre die Diskussion um Fahrzeugbewegungen vom Tisch. Ob allerdings der Ausbau der öffentlichen Straße auf die Begeisterung der Nachbarn stößt, bleibt abzuwarten.

Die Urteile zu den aktuellen Klagen gegen den bestehenden Bestand beziehungsweise Baupläne werden jetzt vom Verwaltungsgericht verfasst und morgen den Prozessbeteiligten mitgeteilt. Die Vertreter von Freistaat und Stadt forderten, dass die Klage der Anwohner abgelehnt werden sollte. Ein Ende der Klagen ist derzeit allerdings nicht absehbar – auch das wurde heute oberhalb von Tegernsee klar.

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