“Ich kann es nicht rückgängig machen”

Der erste Verhandlungstag zum Zugunglück von Bad Aibling ist vorbei. Unter großem Medieninteresse richtete der Angeklagte gleich zu Beginn am Landgericht in Traunstein einige Worte an die Hinterbliebenen der Opfer. Und räumte ein, Signale falsch gesetzt zu haben.

Fahrdienstleiter Michael P. (l) auf der Anklagebank. Neben ihm seine Anwältin Ulrike Thole (2.v.l.), die dem Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Traunstein, Jürgen Branz (r), die Hand gibt. /Foto: Peter Kneffel/dpa
Fahrdienstleiter Michael P. (l) auf der Anklagebank. Neben ihm seine Anwältin Ulrike Thole (2.v.l.), die dem Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Traunstein, Jürgen Branz (r), die Hand gibt / Foto: Peter Kneffel/dpa

Mit gesenktem Kopf und Handschellen kommt der angeklagte Fahrdienstleiter Michael P. in den Gerichtssaal des Traunsteiner Landgerichtes. Sein Blick ist traurig. Immer wieder sieht er in die Zuschauerreihen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift mit den Namen der zwölf Toten und 89 Verletzten verlesen hat, steht Michael P. auf und wendet sich in seiner kurzen Ansprache an die Angehörigen der Opfer:

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Ich möchte ein paar persönliche Worte an die betroffenen Angehörigen richten. Ich weiß, dass ich mir am 9. Februar eine große Schuld aufgeladen habe. Ich weiß, dass ich es nicht rückgängig machen kann. Ich weiß, dass Sie durch mein Fehlverhalten großes Leid erfahren haben und Sie das ein Leben lang mit sich herumtragen müs­sen. Ich werde das genauso­lang mit mir herumtragen. Ich bin in Gedanken bei Ihnen und Ihren Angehörigen. Ich hoffe, dass Sie das alles aufarbeiten können und damit weiterleben können.

Außer biografischen Angaben werden im Laufe des siebentägigen Prozesses nur noch seine Anwälte für ihn sprechen – das Urteil soll am 5. Dezember fallen. Der aus Rosenheim stammende Fahrdienstleiter ließ von seiner Verteidigerin Ulrike Thole einräumen, dass er am Morgen des Zugunglücks im Dienst ein Online-Spiel auf seinem Mobiltelefon gespielt hatte und zwei aufeinander zufahrende Züge auf eine eingleisige Strecke schickte.

Bis zu fünf Jahre Haft

Auch die weiteren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, das Stellen der Durchfahrt für den Zug aus Kolbermoor, das Setzen des Sondersi­gnals für den entgegen­kommenden Zug aus Holzkir­chen – und die fehlerhafte Bedienung des Notrufs, der nicht die beiden Zugführer er­reichte, sondern andere Fahrdienstleiter, räumte die Verteidigerin im Namen des Angeklagten ein.

Wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 89 Fällen drohen Michael P. bis zu fünf Jahre Haft. Seit seiner Festnahme am 12. April sitzt P. in der JVA Traunstein in U-Haft. Doch warum wird eigentlich in Traunstein und nicht in Rosenheim verhandelt?

Riesiges Medieninteresse: Umringt von Fotografen und Kameramännern unterhält sich Fahrdienstleiter Michael mit seiner Anwältin. /Foto: Peter Kneffel/dpa |
Riesiges Medieninteresse: Umringt von Fotografen und Kameramännern unterhält sich Fahrdienstleiter Michael P. mit seiner Anwältin / Foto: Peter Kneffel/dpa |

Aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrdienstleiters im Stellwerk Bad Aibling hat die Staatsanwaltschaft den Mann vor dem Landgericht angeklagt. Das eigentlich zuständige Amtsgericht Rosenheim darf nur Strafen bis vier Jahre verhängen. Den Prozess führt Richter Erich Fuchs (61). Er hat bereits viel Erfahrung mit aufsehenerregenden Verfahren.

Am kommenden Montag geht der Prozess weiter. Dann werden Zeugen aus dem Umfeld der Deutschen Bahn geladen. Ebenfalls vor Gericht ist der Entwickler des Handyspiels, durch das der Fahrdienstleiter abgelenkt worden war. Voraussichtlich am 5. Dezember soll dann das Urteil gegen Michael P. fallen.

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