Am 5. Dezember wurde der für das Zugunglück von Bad Aibling verantwortliche Fahrdienstleiter zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Wie berichtet hatte sich der Mann während seines Dienstes durch ein Computerspiel ablenken lassen und falsche Signale gesetzt.
Infolgedessen stießen am 9. Februar 2016 zwei Meridian-Züge der Bayerischen Oberlandbahn auf der eingleisigen Strecke Holzkirchen-Rosenheim zusammen. Zwölf Menschen starben, 89 wurden teils schwer verletzt.
Fahrdienstleiter seit Anfang Juli raus aus Haft
Anfang Juli ist der Fahrdienstleiter jetzt vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Laut Staatsanwaltschaft hat der 40-Jährige zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Medienberichten zufolge begründet Staatsanwalt Oliver Mößner die Entscheidung des Landgerichts Traunstein damit, dass es „trotz der schrecklichen Folgen letztlich ein Fahrlässigkeitsdelit war“.
Schon nach Ende des Gerichtsprozesses soll erwartet worden sein, dass der Fahrdienstleiter nicht die gesamte Haftstrafe absitzen würde. Richter Fuchs wies damals in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Angeklagte “kein Krimineller, sondern selbst Opfer” sei.
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