81 Feuerwehrleute waren im Mai 2015 in der Ostiner Neureuthstraße im Einsatz. In der Küche eines der Appartements hatte es gebrannt. Eine Herdplatte war angeschaltet, darauf lagen Papiere, die nach einiger Zeit anfingen zuerst zu rauchen und dann zu brennen.
Schnell war das ganze Haus verqualmt. Die Feuerwehr rückte in großer Besetzung aus, doch als die Männer ankamen, war das Schlimmste schon vorbei. Laut Protokoll hatten die Einsatzkräfte der Feuerwehren Gmund, Dürnbach und Tegernsee gar nichts mehr zu löschen. Das Feuer war bereits aus.
Trotzdem entstand in der kurzen Zeit ein Schaden von rund 20.000 Euro. Deswegen stand auch heute am zweiten Verhandlungstag der Mieter der als Büro genutzten Wohnung vor dem Miesbacher Amtsgericht. Der 47-Jährige lebt mit seiner Familie in einer Wohnung ein Stockwerk tiefer. Dem Mann wird fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt. Allerdings wollen weder er noch seine Frau zu den Vorwürfen Stellung beziehen.
Küche oder Büro
Nach Aussage des Sachverständigen in der vorhergehenden Verhandlungssitzung hatte es eine Weile gedauert, bis zunächst Rauch entstand und dann offene Flammen. Heute sollten Zeugen von der Feuerwehr und der Polizei darüber Auskunft geben, wie die Küche damals genutzt wurde.
Der Beamte beschrieb, wie er eintraf, als die Feuerwehr schon vor Ort war. Der Brand sei gelöscht gewesen, die Papiere lagen vor dem Haus, offensichtlich angekokelt. Es sei noch sehr viel Rauch in der Wohnung gewesen. Daher habe er 15 bis 20 Minuten warten müssen, ehe er den Brandherd in Augenschein nehmen konnte.
Richter Walter Leitner interessierte besonders wie die Küche genutzt wurde. Er fragte gezielt, ob denn viele Papiere zu sehen gewesen waren, ob sich Ordner in der Küche befunden haben. Der Beamte erklärte:
Für mich sah es nach einer Küche aus. Einen Arbeitstisch habe ich nicht gesehen. Aber es war schon recht viel Papier angebrannt vor dem Haus.
Das Material hatte die Feuerwehr bei ihrem Eintreffen aus dem Fenster geworfen, um so den Brandherd zu entschärfen. In der vorherigen Verhandlung war bereits deutlich geworden, dass die Feuerwehrleute nicht mehr gelöscht hatten. Die Papiere wurden trotzdem sicherheitshalber aus der Wohnung geschafft.
Feuerwehrleute müssen befragt werden
Der verantwortliche Feuerwehrkommandant konnte heute aus gesundheitlichen Gründen nicht aussagen. Er hatte aber schriftlich mitgeteilt, dass er ohnehin den Einsatz vom Auto aus geleitet habe, selbst also kein Augenzeuge sei. Die beiden Einsatzkräfte der Dürnbacher Feuerwehr, die zuerst zur Stelle waren, konnten ebenfalls am Gerichtstermin nicht teilnehmen.
Richter Leitner machte den Angeklagten und seinen Verteidiger darauf aufmerksam, dass es aus seiner Sicht für den Tatbestand der fahrlässigen Brandstiftung egal sei, wer den Herd angeschaltet habe.
Wenn der Angeklagte davon Kenntnis gehabt bat, dass auf der Kochplatte Papiere gelegen haben, reicht mir das schon aus.
Der Verteidiger besprach sich kurz mit seinem Mandanten. Offenbar waren sie der Ansicht, dass der Angeklagte auch keine Kenntnis von den Papieren hatte. Daher wird am nächsten Dienstag die Verhandlung mit der Vernehmung der Feuerwehrleute fortgesetzt.
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