Die Fundgegenstände werden nach versteigert, wenn die Eigentümer dieser Fundgegenstände ihre Eigentumsrechte nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen anmelden. Die Frist zur Geltendmachung von Eigentumsrechten endet am 20.04.2018.
Die Fundgegenstände können ab 09:45 Uhr gegenüber der Frischeküche, Am Ladehof 2, 83607 Holzkirchen besichtigt werden. Die Zahlung muss nach erfolgtem Zuschlag in bar vorgenommen werden. Für den Zustand der Fundgegenstände wird keine Haftung übernommen.
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