Familiendrama in Tegernsee

Vor dem Amtsgericht Miesbach waren zwei Männer, Kai G. aus Fischbachau und Peter S. aus Tegernsee angeklagt. Der Vorwurf: Körperverletzung und Sachbeschädigung. Klingt wie ein eindeutiger Fall. War es aber nicht.

Zwei Männer sollen Faustschläge und Tritte in Richtung Gesicht, Knie und Weichteile des Opfers verteilt haben – unklar ist weiter, ob an den Anschuldigungen was dran ist

Kai G. aus Fischbachau soll im März 2018 während eines Streites dem damaligen Freund seiner Tochter, Roberto T., körperlichen Schaden zugefügt haben. Der zweite Angeklagte, Peter S. aus Tegernsee, ist der Pflegevater und Ziehopa der Tochter und soll zumindest Beihilfe zur Körperverletzung geleistet haben. Eine brennende Zigarette soll in Richtung des Opfers geworfen worden sein. Zudem sollen Faustschläge und Tritte in Richtung Gesicht, Knie und Weichteile gefallen sein. Angeblich wurde das Handy beschädigt, das T-Shirt soll bei der Auseinandersetzung zerrissen worden sein.

Die Angeklagten wehrten sich gegen diese Vorwürfe

Kai G. machte Angaben zur Sache, Peter S. behielt sich diese noch vor. Kai G. sei zur Wohnung der Tochter nach Tegernsee gefahren, da er mit dieser über die Beziehung zum Freund habe reden wollen. Dieser sei ein schlechter Umgang gewesen. Am Auto sei der Streit dann eskaliert. Roberto T. habe beim Aussteigen verstärkte Motorradhandschuhe angezogen und er habe sich bedroht gefühlt. Seine noch brennende Zigarette habe er lediglich weggeschnippt. Er habe Roberto T. nur abgewehrt, möglicherweise sei dieser einmal in eine Abwehrbewegung hineingelaufen.

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Er selbst habe dagegen bei der Auseinandersetzung eine angebrochene Nase davon getragen. Auch Peter S. habe keinen Körperkontakt zum Angeklagten gehabt. Weder Handy noch Bekleidung sei beschädigt worden. Man habe nur versucht, Roberto T. vom Grundstück zu drängen, da sich dieser von der Tochter habe fernhalten sollen. Man habe Roberto T. auch anschließend in der Notaufnahme getroffen und man habe keinerlei körperliche Beeinträchtigungen bemerken können.

„Ich kann mich einfach nicht mehr erinnern.“

Die Zeugenaussage der Tochter warf mehr Fragen als Antworten auf und verleitete Richter, Staatsanwältin und Anwälte mehrmals zu Kopfschütteln und hochgezogenen Augenbrauen. War deren Aussage bei der Polizei damals nach der angeblichen Tat noch detailliert und eindeutig, so wusste die Zeugin wesentliche Aspekte der Tat in der Verhandlung nicht mehr. In anderen Punkten wich sie sogar von ihrer Aussage ab.

So soll Kai G. doch in größerem Abstand zum Opfer gestanden haben. Und ob die Schläge und Tritte getroffen haben, wisse sie nun auch nicht mehr so genau. Naja, einmal vielleicht habe Kai G. getroffen. Und Peter S. sei nun doch gar nicht beteiligt gewesen. So zog sich die Zeugenaussage hin, bis es dem Richter schließlich zu bunt wurde. „Sie sind eine junge Frau, Sie müssten ein gutes Gedächtnis haben.“ An solche Erlebnisse erinnere man sich normalerweise detailliert. Was man aber schon mal vergessen könne, ist das, was man bei der Polizei ausgesagt hat. Erlebtes wüsste man dagegen. Eine sehr deutliche Ansage. Auch auf die anschließenden Fragen der Staatsanwältin und der Anwälte fand die Zeugin keine klaren und eindeutigen Antworten.

Hat sich die Zeugin in ihre Geschichte verstrickt?

Was blieb, war ein schales Gefühl. Saßen gestern vielleicht zwei Unschuldige auf der Bank? Wollte die Tochter Vater und Pflegevater eins auswischen? Oder gar dem damaligen Freund einen Gefallen tun? Das Verhältnis zu Vater und Pflegevater sei nun angespannt, so berichteten es die Beteiligten. Und auch die Freundschaft zu ihrer ehemaligen Nachbarin sei nun zerbrochen.

Auch die weiteren Zeugenaussagen sprachen eher für die Version der Angeklagten. Keiner, weder die Nachbarin noch die Lebensgefährtin von Kai G. und auch nicht ein zufällig am Tatort anwesender Polizeibeamter, konnten die Tatvorwürfe eindeutig bestätigen. Insbesondere letzterer berichtete zwar, dass ihm die Situation von seinem Privatbalkon aus bedrohlich vorgekommen sei. Roberto T. sei schließlich viel kleiner gewesen als die sehr groß gewachsenen Angeklagten. Er habe einen Tritt beobachten können, gehe aber aufgrund der fehlenden Reaktion des Opfers davon aus, dass dieser nicht getroffen haben könne.

Das Opfer kam nicht

Das Opfer Roberto T. ließ sich per Fax wegen Krankheit entschuldigen. Ohnehin warf die Verhandlung kein gutes Licht auf das Opfer. Arbeitsscheu soll er sein und mit der Wahrheit nehme er es wohl nicht immer so genau. So sagte es zumindest die als Zeugin geladene Nachbarin, die ebenfalls einmal mit ihm liiert gewesen ist. Dabei wäre seine Zeugenaussage sehr interessant gewesen, vor allem blieb ungeklärt, ob Verletzungen ärztlich nachweisbar gewesen sind.

Von den Anwälten der Angeklagten wurde am Ende der Verhandlung sogar in den Raum gestellt, dass möglicherweise ein Verfahren gegen diesen wegen Falschaussage in Betracht gezogen werden sollte. Beide wiesen darauf hin, dass schon aufgrund der bisherigen Beweislage nur ein Freispruch erfolgen könne. Die Aussage von Roberto T. könne nichts anderes bewirken. Darauf ließ sich die Staatsanwältin nicht ein.

Das Verfahren wurde unterbrochen und wird im Februar fortgesetzt. Das Opfer soll unter Androhung eines Ordnungsgeldes geladen werden. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vorführung durch die Polizei wurde nicht statt gegeben.

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