Familiendrama mit zwei Schuldigen

Bereits im Sommer 2013 kam es in Rottach-Egern zu einem Familiendrama. Der Sohn schlug seinem Vater mit der Faust ins Gesicht, weil er seine Forderung nach einem Vorschuss des Geburtstagsgeldes nicht durchsetzen konnte. Die Mutter des jungen Mannes behauptete jedoch vor Gericht etwas anderes, um ihren Sohn zu schützen. Jetzt wurde sie dafür zur Verantwortung gezogen.

Ein Rottacher Familiendrama beschäftigte das Miesbacher Amtsgericht gleich mehrfach.
Ein Rottacher Familiendrama beschäftigte das Miesbacher Amtsgericht gleich mehrfach.

Sommer 2013 – Mitten in Rottach-Egern vor der Eisdiele Cristallo geraten eine 52-Jährige und ihr Sohn aneinander. Lautstark diskutieren sie über einen Vorschuss des Geburtstagsgeldes von 200 Euro. Die Diskussion eskaliert derart, dass zwei Beamte hinzugezogen werden müssen. Der damalige Plan: Der Sohn solle vorübergehend bei einem Freund unterkommen, bis sich die Fronten wieder geglättet haben.

Sohn wegen Körperverletzung verurteilt

Nur kurze Zeit später musste die Polizei jedoch erneut anrücken – diesmal zum Haus der Streithähne. Der Vater hatte die Beamten alarmiert und behauptet, sein Sohn wolle seine Frau umbringen. Als die Helfer eintrafen, stand die Familie im Garten. „Es war das totale Chaos, schon von Weitem hörte man die Schreie“, erinnert sich einer der Polizeibeamten, die damals vor Ort waren. Zudem blutete der Vater aus der Nase. Der Sohn wurde daraufhin wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen und auch vom Miesbacher Amtsgericht verurteilt.

Anzeige

Schon damals behauptete die Mutter jedoch etwas anderes. Ihr Mann habe den gemeinsamen Sohn beschimpft, woraufhin der aus Wut eine Holztür zuschlug, die den Vater im Gesicht traf. Der Richter glaubte diese Version indes nicht, doch die 52-jährige Mutter des Angeklagten blieb standhaft, und das selbst unter Eid.

Mutter mit Falschaussage

Für diese Falschaussage musste sich nun die Mutter vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Das Gericht hatte die Frau zuvor mehrmals auf die Folgen einer Falschaussage hingewiesen. Verteidiger Martin Walch hielt an der Glaubhaftigkeit seiner Mandantin fest. Weder Sohn noch Ehemann belasteten sie und auch eine der Beamten habe im Protokoll eine Tür erwähnt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Auch der Richter hatte keinerlei Zweifel an den Aussagen der Beamten. Trotzdem milderte er die Strafe auf ein Jahr auf Bewährung mit der Begründung: „Sie sind mit ihrer finanziellen und familiären Situation schon gestraft genug.“

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner