Faschingsgaudi mit Regeln

Die Polizei mahnt; schaut nicht zu tief ins Glas. Gerade in der Karnevalszeit häufen sich Unfälle, weil betrunken gefahren wird.

In den kommenden Wochen finden wieder die alljährlichen Faschingsveranstaltungen statt. Deswegen wendet sich die Polizei in einer Meldung an alle Faschingslustigen: “Voraussetzung für mehr Sicherheit auf unseren Straßen ist, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die geltenden Verkehrsregeln hält. Leider fehlt diese Einsicht bei einigen Verkehrsteilnehmern”, und weiter heißt es: „Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere“.

Die Polizeiinspektion Holzkirchen warnt schon mal vor, dass sie in der Faschingszeit wieder verstärkt Verkehrskontrollen vornehmen wird. Und ergänzt zur Sicherheit, wann der Wisch respektive die Karte weg ist: “Schon bei Fahrfehlern oder Unfällen mit 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein. Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Wer mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe und einem Führerscheinentzug von bis zu einem Jahr rechnen.”

Die Polizeit hat auch einen Vorschlag, wie feiern und Alkohol zusammen geht: “Besser ist es daher, sich zu den närrischen Veranstaltungen fahren zu lassen, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden und vorher einen Fahrer zu benennen.”

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