Fatale Lüge der versuchten Vergewaltigung

Vorgetäuschte Vergewaltigung in Holzkirchen: Im Sommer letzten Jahres beschuldigte eine junge Holzkirchnerin drei Asylbewerber der versuchten Vergewaltigung. Wie sich herausstellte, hatte das Mädchen gelogen und die jungen Männer waren unschuldig. Was ist aus der 19-Jährigen und dem Verfahren gegen die Flüchtlinge geworden?

Die versuchte Vergewaltigung spielte sich am Holzkirchner Bahnhof ab - doch das vermeintliche Opfer hat gelogen. / Archivbild
Die versuchte Vergewaltigung spielte sich am Holzkirchner Bahnhof ab – doch das vermeintliche Opfer hat gelogen. / Archivbild

Der Aufschrei der versuchten Vergewaltigung einer 19-jährigen durch drei Asylbewerber ging im Sommer letzten Jahres durch den ganzen Ort und hallte bis weit über die Grenzen des Landkreises hinaus. Eine junge Holzkirchnerin gab bei der Polizei an, von drei 18-Jährigen Flüchtlingen am Bahnhof in Holzkirchen spätnachts sexuell belästigt worden zu sein.

Durch einen Zeugen konnte aufgeklärt werden, dass die 19-Jährige die Tat frei erfunden hatte und zwei der drei beschuldigten Männer an den Tathandlungen gar nicht beteiligt gewesen waren. Der dritte junge Mann hielt die Hand des Mädchens und ging mit ihr durch die Fußgängerunterführung am Bahnhof. Als er aufdringlich wurde und die 19-Jährige oberhalb der Kleidung zu streicheln begann, wehrte diese sich und der junge Mann hörte sofort auf.

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Verfahren gegen 19-Jährige läuft noch

Die drei Tatverdächtigen kamen zunächst in Untersuchungshaft. Als klar war, dass die Tat der versuchten Vergewaltigung nicht stattgefunden hatte, wurden die jungen Männer aus Afghanistan auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II freigelassen. Sie wurden in eine Asylunterkunft in München untergebracht und kehrten nicht mehr nach Holzkirchen zurück. Gegen den Begleiter des Mädchens wurde jedoch weiter ermittelt – diesmal wegen Beleidigung auf sexueller Basis sowie gegen das Mädchen wegen Vortäuschen einer Straftat und Freiheitsberaubung.

Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich mitteilte, läuft das Verfahren des jungen Mädchens nach wie vor weiter und es sei noch keine Entscheidung, beziehungsweise Urteil gefallen. Das Verfahren gegen die jungen Männer und den Begleiter des Mädchens wurde eingestellt “da kein Tatnachweis nachzuführen war”, bestätigt die Staatsanwaltschaft München II.

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