Die Polizeiinspektion Holzkirchen wird während der Faschingszeit einen strengen Blick auf alkoholisierte Verkehrsteilnehmer werfen. Doch nicht nur Alkohol im Straßenverkehr wird genau beobachtet. Auch Geschwindigkeitskontrollen werden zu unregelmäßigen Zeiten im Dienstbereich durchgeführt werden.
Die Polizei betont, dass es ihnen nicht darum gehe, den Faschingsbegeisterten den Spaß am Feiern zu verderben, aber “Alkohol und das Führen eines Fahrzeuges passt nicht zusammen”. Wer meint, dass er auf der sicheren Seite ist, wenn er zum Radl greift, muss auch da Obacht geben. Ab 1,6 Promille fällt das Fahren mit dem Drahtesel ohne jegliche Ausfallerscheinungen unter einen Straftatbestand.
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