Feuerwehreinsatz – doch wer zahlt?

Ein Urlauberfamilie aus dem Nahen Osten rutschte am Montag mit einem Leihauto von einer Forststraße am Wallberg ab. Die Feuerwehr musste anrücken und das Fahrzeug bergen. Im darauffolgenden Polizeibericht hieß es dann, dass die Urlauber für den Einsatz selbst in die Tasche greifen müssen. Doch wann tritt diese Regelung eigentlich in Kraft?

Heute Mittag brachte sich der Autofahrer an der Sutten in eine missliche Situation.
Heute Mittag brachte sich der Autofahrer im Wallberg-Gebiet in eine missliche Lage. / Quelle: Andi Niedermaier

Mit ihrem Leihauto befuhr eine Urlauberfamilie mit zwei Kindern am Montag eine für die Öffentlichkeit nicht freigegebene Straße. Dabei kam das Fahrzeug von der Straße ab und drohte in den Bach abzurutschen. Die Feuerwehr Rottach-Egern musste anrücken und das Auto bergen. Keine billige Angelegenheit – die die Urlauber jetzt wohl selbst zahlen müssen. Die TS erklärt, warum das so ist.

Die vier Insassen des Pkw konnten sich noch selbst aus der Gefahrensituation befreien. Das Auto allerdings musste durch drei Fahrzeuge und zwölf Mann der Feuerwehr zurück auf die Straße befördert werden. Die Abrechnung des Einsatzes ist nicht ganz einfach: Alle drei Monate werden Einsatzberichte der Feuerwehr an die lokale Gemeinde übergeben. Dort wird aus vorliegenden Zahlen des Einsatzes, also wie viele Fahrzeuge, Einsatzkräfte und Zeit investiert werden mussten, die Kosten für den Einsatz berechnet.

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Gemeinde darf Rechnung an Urlauber schicken

Dann wird nach dem Bayrischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) geprüft, ob in dem spezifischen Einzelfall eine Rechnung gestellt werden kann. Denn Einsätze zur Brandbekämpfung und Personenrettung sind kostenlos. Technische Hilfeleistungen hingegen nicht, wie Artikel 28, Absatz 2 des BayFwG erklärt. Demnach kann die Gemeinde Kostenersatz verlangen für sonstige Einsätze:

[…] im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen.

Diese Kosten trägt aber für gewöhnlich dann die Versicherung der Betroffenen. Und genau so eine technische Hilfeleistung war der Einsatz am Montag unterhalb des Wallberghauses. Weil die Familie aus dem Ausland kommt, wird sie wohl Post von der Gemeinde bekommen und die Kosten zunächst selbst tragen müssen. Im Heimatland können sie die Aufwendungen dann von ihrer Versicherung zurückfordern. Der Besuch am Wallberg dürfte dennoch als unschönes Erlebnis in Erinnerung bleiben.

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