FFP2 Masken per Post im Briefkasten

Das Gesundheitsministerium hat die Landratsämter aufgefordert, FFP2-Masken an Bedürftige zu verteilen. Der Landrat stört sich an dieser Wortwahl und hat nun mit seinen Mitarbeitern eine pragmatische und unbürokratische Lösung gefunden.

Eingepackt wurden die Masken einfach von den Mitarbeitern der Abteilung Arbeit und Soziales / Quelle: Landratsamt Miesbach

„Ich finde das Wort „Bedürftige“ ganz schrecklich“, sagt Landrat Olaf von Löwis. „Nur, weil jemand Sozialleistungen bezieht und sich dadurch vielleicht nicht selbst mit Masken eindecken kann, soll er nicht das Gefühl haben, als Bittsteller dafür ins Amt kommen zu müssen.“

Von Löwis hat deshalb mit seinen Mitarbeitern eine unbürokratische und pragmatische Lösung gefunden: Alle Bewohner des Landkreises, die Sozial- oder Asylleistungen beziehen, erhalten dieser Tage Post vom Landratsamt. Im Briefumschlag sind neben einem Anschreiben vom Landrat fünf FFP2-Masken aus dem Bestand des Landkreis-Katastrophenschutzlagers als Startmaterial für die FFP2-Maskenpflicht.

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12 Mitarbeiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales haben die 2.500 Briefe kurzerhand selbst eingepackt. Logistisch unterstützt wurden sie von vier Mitarbeitern des Katastrophenschutz-Teams.

Wir brauchen jeden einzelnen, um diese Pandemie zu bekämpfen, da darf das Einkommen keine Rolle spielen,

sagt von Löwis. Außerdem bekommen die drei Tafeln im Landkreis jeweils eine Lieferung an FFP2-Masken, die sie dann an die Nutzer verteilen.

Auch Masken für pflegende Angehörige

Als dritte Gruppe sollen pflegende Angehörige von der Maskenaktion profitieren. Leider werden die Kontaktdaten von pflegenden Angehörigen nicht zentral erfasst, sodass ein Versand der Masken nicht möglich ist. Severin Eichenseher, Abteilungsleiter Soziales, Jugend und Gesundheit, bat daher die Bürgermeister um Mithilfe. Diese Woche erhalten alle Gemeinden vom Katastrophenschutz eine Lieferung an Masken.

Ab kommendem Montag können sich pflegende Angehörige dann bei ihrer Heimatgemeinde drei Masken abholen. Wichtig ist, sich zuvor telefonisch bei seiner Gemeinde anzumelden, da viele Rathäuser aktuell wegen der Pandemie geschlossen haben und Menschenaufläufe unbedingt zu vermeiden sind. Um einen Missbrauch der Aktion zu verhindern, muss bei der Abholung der Masken glaubhaft gemacht werden, dass man wirklich einen Angehörigen pflegt (beispielsweise durch ein Schreiben der Pflegekasse, das den Pflegegrad feststellt).

Masken in Gmund ab kommendem Montag

Gmund informierte vorab schon über die Verteilung dreier FFP2 Masken für Hauptpflegepersonen. Explizit betont wurde hierbei, dass die Ausgabe über die Gemeinde erfolgt, in der der oder die Pflegebedürftige gemeldet ist – ausschlaggebend ist also nicht der Wohnort der Hauptpflegeperson. Als Nachweis der Bezugsberechtigung muss bei der Abholung ein Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen vorgelegt werden. Dann können ab Montag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr bei der Stelle Rente und Soziales der Gemeinde Gmund die Masken abgeholt werden.

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