Flüchtiger muss 1500 Euro spenden

Spiegel ab – Fahrer weg: Zwar war der verursachte Schaden nicht allzu groß, dennoch hätte der Beschuldigte anhalten müssen. Der Gmunder musste sich deshalb heute vor Gericht verantworten. Am Ende darf sich ein Waldkindergarten über den Vorfall freuen.

In der Rosenstraße hat gekracht – doch der Unfallverursacher hat davon nichts bemerkt.

Kurz nach seinem Geburtstag stand der nun 47-jährige Gmunder Handwerker vor Richter Walter Leitner im Amtsgericht in Miesbach. Bereits Anfang August hatte es in der Rosenstraße in Tegernsee gekracht. Um diesen Unfall ging es bei der heutigen Gerichtsverhandlung.

Dass er zu dem Zeitpunkt in der Rosenstraße war, gibt der Beschuldigte gleich zu Beginn ehrlich zu. Er sei von der Hauptstraße kommend auf dem Weg zum Supermarkt gewesen. Er sei den Umständen in der engen Straße entsprechend nicht sehr schnell unterwegs gewesen. Von einem Unfall habe er nichts bemerkt.

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„Selbst die Polizisten konnten an meinem Auto keinen Schaden feststellen“, erklärt der Schreiner. Die hatten ihn nämlich eine Stunde nach dem Vorfall aufgesucht. Ein Passant hatte seine Autonummer notiert, eine Zeugin die Polizei angerufen. Die hatte den Fahrer schnell ausfindig gemacht.

Zeugen beobachteten den Unfall

Richter Leitner hielt dem Angeklagten das Protokoll der Beamten vor: „Hier sind Kratzer im Außenspiegel erwähnt.“ Der Gmunder bestätigte das, erklärte aber, dass weder er noch die Beamten hätten klären können, ob diese nicht schon älter gewesen seien. Richter Leitner wollte vom Gmunder wissen, ob er denn kein Geräusch gehört habe. Der Beschuldigte verneinte.

Um den Fall zu klären wurde eine in der Rosenstraße wohnhafte Zeugin aufgerufen. Sie erzählte, dass sie den Unfall gesehen und den dunklen PKW wegfahren gesehen habe. Der Wagen habe nicht gebremst, sei ohne zu zögern weitergefahren. Im Gegensatz zu dem beschuldigten Gmunder habe sie den Unfall außerdem eindeutig gehört:

Es hat einen sehr lauten Knall gegeben. Alle, die auf der Straße waren haben sich erschrocken und mein Mann hat ihn sogar noch im Laden gehört.

Sie habe einen anderen Passanten zugerufen, er solle sich das Kennzeichen notieren. Mit dessen Angaben habe sie dann die Polizei verständigt. Nach dem Unfall sei bei einem geparkten Auto der Seitenspiegel beschädigt gewesen. Richter Walter Leitner verständigte sich nach den Aussagen mit der Vertreterin der Anklage und dem Verteidiger des Beschuldigten.

Leitner legte die Optionen auf den Tisch: Verlängerung des Verfahrens um eine weitere Sitzung bei der ein Sachverständiger klären müsste, ob der Knall im Auto zu hören war oder Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer gegenüber dem Strafbefehl reduzierten Geldstrafe an einen gemeinnützigen Vereins. Schlussendlich kann sich der Waldkindergarten „Waldkraxler“ aus Bad Wiessee freuen, denn bis Ende Januar kann er mit einer Überweisung von 1.500 Euro rechnen. Hätte der Gmunder angehalten, hätte er nur rund 800 Euro für die Reparatur des Spiegels zahlen müssen.

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