Flüchtling soll Autistin vergewaltigt haben

Im November 2014 soll ein damals 30-jähriger Nigerianer, wohnhaft in einer Flüchtlingsunterkunft in Weyarn, eine psychisch kranke Frau vergewaltigt haben. Das Landgericht München verurteilte ihn letztes Jahr zu sieben Jahren Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil wieder aufhob, wird der Fall nun seit gestern wieder neu verhandelt.

Das Strafjustizgebäude des Landgericht München II. /Bild: Wikipedia/Bubo
Das Strafjustizgebäude des Landgericht München II. /Bild: Wikipedia/Bubo

Der Vorwurf liest sich schwer: Laut Anklage soll der heute 31-jährige Nigerianer im November 2014 in der Miesbacher Bahnhofshalle in junges Mädchen angesprochen haben. Sie tauschten SMS aus und trafen sich am nächsten Tag wieder am Bahnhof. Schließlich fuhren sie gemeinsam in die Unterkunft des 31-Jährigen in Weyarn.

Der Mann soll die junge Frau, die an Autismus, Epilepsie und einer posttraumatischer Belastungsstörung leidet, umschmeichelt, umarmt und geküsst haben – dass der Nigerianer mehr von ihr wollte, wusste die junge Frau laut Richter Martin Rieder nicht, wie der Merkur im Mai letzten Jahres berichtete. 

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Täter sucht sich leichtes Opfer aus

Als die beiden in der Unterkunft des 31-Jährigen in Weyarn ankamen, verschloss der Mann seine Zimmertür, um eine mögliche Flucht der Frau zu verhindern. So zumindest die Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft. Daraufhin kam es zur Vergewaltigung. Schließlich konnte die Frau durch ein offenes Fenster flüchten. Das Landgericht München II verurteilte den Mann im Mai letzten Jahres zu sieben Jahren Gefängnis.

Die Begründung für die Haftstrafe: Seit der Tat sei die junge Frau schwer traumarisiert und müsse die Straßenseite wechseln, wenn ihr ein Mann schwarz-afrikanischer Herkunft entgegenkomme. Zudem habe sich der Mann mit einer Autistin, ein für jeden erkennbar leichtes Opfer ausgesucht mit der er ungeschützten Geschlechtsverkehr ausübte.

Bei der spektakulären Verhandlung im Mai 2015, warf sich die Schwester des Angeklagten bei der Urteilsverkündung schreiend zu Boden. Sie befürchtete, ihr Bruder würde die sieben Jahre Haftstrafe nicht überleben. Auch der Angeklagte selbst ging kreischend zu Boden. Er hatte wohl gehofft, ohne große Strafe aus der Sache herauszukommen. Drei Wachtmeister brachten zuerst den Angeklagten in ein Treppenhaus, das zum Zellentrakt führt und ketteten ihn dort an das Geländer. Dann versuchten sie die weinende Schwester des Angeklagten zu beruhigen.

Heute läuft zweiter Verhandlungstag

Doch im Dezember hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil wieder auf. So hielt die  „Gesamtwürdigung aller Indizien“ der Prüfung durch den BGH nicht statt. Der Angeklagte sitzt mittlerweile seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Seit gestern nun wird der Fall vor dem Landgericht München II neu verhandelt.

Zum gestrigen Prozessauftakt zeigte er sich schweigsam und machte keinerlei Angaben zur vorgeworfenen Tat. Da die traumatisierte Frau ihrem Peiniger auf keinen Fall zu Gesicht bekommen möchte, wird sie das Gericht per Video vernehmen. Laut der Pressesprecherin des Landgerichts München II Andrea Titz, war der gestrige Termin nur der Anfang. Heute, morgen am 29. September sowie am 04. Oktober geht die Verhandlung weitergehen.

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