Flugreisen in der EU und Ihre Rechte nach Unwettern

Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, ihren Passagieren eine sichere Reise und eine pünktliche Ankunft zu ermöglichen. Doch aufgrund der Besonderheiten des Flugverkehrs kommt es vergleichsweise häufig zu Stornierungen und größeren Verspätungen. Doch welche Rechte haben Passagiere nach solchen Zwischenfällen? Viele Reisende wissen leider nicht, was sie tun können, wenn ihr Flug annulliert wird. Dabei gibt es gerade in der EU klare Richtlinien, an denen man sich orientieren kann.

Bedauerlicherweise kennen viele Menschen den Unterschied zwischen einem Ausfall aufgrund von Unwettern, Streik oder technischen Problemen nicht. Denn Ausfälle wegen schlechten Wetters werden rechtlich ganz anders behandelt als beispielsweise eine Verspätung wegen Personalnotstand. Wer aber Bescheid weiß, kann sich möglicherweise eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro sichern.

Flugreisen in der EU und Ihre Rechte als Passagier

Die Luftfahrtindustrie ist eine komplexe und sich ständig verändernde Branche mit vielen verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Für Flugstornierungen in Europa sind aber die Vorschriften der Europäischen Fluggastrechteverordnung einschlägig, die schon seit 2004 unverändert in Kraft sind. Die Regeln besagen, dass eine Fluggesellschaft den Passagieren einen Alternativflug oder eine Rückerstattung anbieten muss, wenn eine Verspätung mehr als drei Stunden dauert. Die Regel besagt auch, dass es, wenn ein Passagier sein Ticket über ein Reisebüro gebucht hat, diesem Vertragspartner obliegt, einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung zu erstatten. In vielen Fällen steht den Passagieren auch eine pauschale Entschädigung nach der Tabelle in der Verordnung zu. Aber gilt das auch, wenn Ihr Flug aufgrund schlechter Wetterbedingungen storniert wurde?

Flugausfall und kein Schadensersatz

Die Vorschriften über die Rechte eines EU-Passagiers nach einer Annullierung durch schlechtes Wetter sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Die Verordnung besagt, dass die Fluggesellschaft alle Passagiere mit einem festgelegten Geldbetrag entschädigen muss, wenn ein Flug annulliert wird oder stark verspätet ist. Diese Entschädigung entfällt jedoch, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestrichen wird. Außergewöhnliche Umstände liegen immer dann vor, wenn der Vertragspartner, also die Fluggesellschaft oder das Reisebüro keinen Einfluss auf die Gegebenheiten haben. Also auch bei einer unvorhersehbaren Wetterlage, das beinhaltet im Grunde alle Bedingungen, die zu Ausfällen führen und nicht direkt mit dem Personal oder der Organisation auf Seiten der Fluggesellschaft zu tun haben.

Wann gibt es eine Entschädigung für annullierte Flüge?

Wenn Ihr ursprünglicher Flug so stark verspätet ist, dass er erst drei Stunden später landet als erwartet, oder sogar auf einen anderen Tag verschoben wird, wird er rechtlich behandelt wie ein Ausfall. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattungs- und Umbuchungsoptionen der Fluggesellschaft sowie unter bestimmten Umständen auf andere Arten von Entschädigungen wie Hotelaufenthalt oder Essensgutscheine. Jedoch gilt auch hier: keine Entschädigung für Naturereignisse und höhere Gewalt. Lassen Sie sich aber nicht gleich unterkriegen.

Überprüfen Sie Ihren Anspruch online, beispielsweise auf der Webseite des Anbieters Flightright. Dort erhalten Sie sofort eine erste Einschätzung. Wenn die Erfolgsaussichten gut stehen, übernehmen die Anwälte des Unternehmens den Fall auf Provisionsbasis. Dieses Erfolgsmodell hat in den vergangenen 15 Jahren Tausenden von Kunden zu einer Entschädigung verholfen. Wenn Sie vielleicht auch bald zum Kreise dieser Menschen gehören wollen, lohnt es sich, einmal dort vorbeizuschauen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Partner-Content

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner