Fragwürdige Praktiken in Otterfinger Firma

Schulfotografien sind stets beliebt. Eine Otterfinger Firma hat bundesweit ihre Dienste angeboten. Für die Auftragserteilung wurden die Schule mit einer Provision gelockt. Außerdem gab es fragwürdige Rituale innerhalb der Firma. Mit einem Glöckchen um den Schreibtisch laufen sei dabei nur eine “Aufgabe” gewesen.

Unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich Vorteilnahme wurden heute Thema vor dem Amtsgericht in Miesbach.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich Vorteilnahme wurden vergangene Woche vor dem Amtsgericht in Miesbach verhandelt.

Margit B. war von Oktober 2008 bis zum August 2010 in einem Call Center der Profiportrait Vertriebs-GmbH beschäftigt. Dabei telefonierte sie mit Schulleitern, um an deren Schulen Fotoaktionen zu vermitteln. 500 Euro Fixum plus eine Provision in durchschnittlich gleicher Höhe habe sie damals für ihre Halbtags-Stelle bekommen. Ihre Aufgabe war es die Schulleiter oder die entsprechenden Lehrkräfte davon zu überzeugen, mit der Otterfinger Firma Verträge abzuschließen.

So hatten verschiedene Schulen der Firma gestattet, in ihrem Schulhaus eine Fotoaktion durchzuführen, wie sie alle Schüler, Eltern und Lehrer kennen: Die Schüler kommen in einen Raum, werden als Klassen fotografiert, danach gibt es noch Einzelfotos. Die Kinder werden vorher hübsch gemacht, Oma und Opa freuen sich sehr über das nette Geschenk.

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Per Provision zum Abschluss

Wie es augenscheinlich in der Vergangenheit lange Zeit Praxis war, wurde den Schulen eine Gegenleistung als Aufwandsentschädigung angeboten. In dem Fall der Profiportrait GmbH lag diese bei bis zu zwei Euro pro Schüler. Die Auszahlung des Betrages erfolgte allerdings nicht an Einzelpersonen, sondern an die Schule, den Elternbeirat oder einen Förderverein.

Ein Praxis, die die Staatsanwaltschaft als Bestechung wertete. In acht Fällen soll Margit B. Schulleitern Vorteile angeboten haben. Beträge zwischen 117 und 700 Euro seien dabei geflossen und damit offenbar ganz branchenübliche Summen. Das zumindest sagten die ans Miesbacher Amtsgericht als Zeugen geladenen Lehrer und Rektoren aus. Man habe auch schon mal PCs und Beamer angeboten bekommen und diese auch angenommen. Das sei die gängige Praxis bei den Schulfotografen gewesen.

Mit Glöckchen um den Tisch

Zehn bis 15 Telefonistinnen seien in dem gleichen Zeitraum wie die Angeklagte Margit B. beschäftigt gewesen. Etwas absonderliche Handlungsanweisungen hätte es in dem Call Center gegeben. So hätte man mit Schulleitern im Stehen telefonieren müssen, bei erfolgreichem Vertragsabschluss habe man mit einem Glöckchen klingelnd um seinen Schreibtisch laufen sollen. Die Einweisung sei durch die Kollegen erfolgt.

Doch an den Provisionszahlungen hätte niemand etwas anstößiges gefunden, zumal das Geld ja den Schulen zu Gute gekommen sei. Auch seitens der Schulleiter habe sich nie jemand gewundert oder das Vorgehen bemängelt. Auch die Zeugen bestätigten das so. Angeklagte sowie Zeugen, die allerdings zum Teil selbst einem Untersuchungsverfahren unterlagen, waren sich einig, dass mit der Zahlung der Aufwand der Schule für Bereitstellung des Raumes, der Organisation der Zuführung der Klassen sowie die Verteilung des Fotos und in manchen Fällen das Einsammeln der Bezahlung gedeckt wurde.

Im Fall von Margit B. konnte nur in zwei der acht zur Last gelegten Fälle überhaupt eine Beteiligung nachgewiesen werden. Beide Male gaben die entsprechenden Zeugen an, dass Angebot der Profiportrait Vertriebs GmbH nicht wegen der Höhe der Aufwandsentschädigung, sondern nach Qualität und Preis der angebotenen Leistung ausgesucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah aber trotz allem in dem Handeln der Angeklagten den Straftatbestand der Bestechung erfüllt und forderte eine Geldstrafe.

Unklare Rechtslage

Auch Amtsrichter Walter Leitner sah in dem Handeln der Beteiligten eine Vorteilsnahme. Denn selbst wenn man den Schulleitern zu Gute halten könne, sie hätten den besten Preis heraus handeln wollen, hätte dieser Vorteil direkt den Zahlenden, nämlich den Eltern zukommen müssen. So sei eine Vorteilsnahme entstanden, die zwar wiederum an Dritte ausgezahlt worden sei, die aber trotzdem den Tatbestand erfüllt.

Dabei wich der Richter in einem entscheidenden Punkt von der Meinung der Staatsanwaltschaft ab. Er bezweifelte den Vorsatz der Angeklagten und auch der Zeugen. Beide Parteien hätten glaubhaft erklärt, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Das allein hätte Leitner sicher noch nicht gereicht, aber auch in Juristenkreisen wird die Situation schon seit Jahren kontrovers diskutiert.

So hätte noch 2008 ein Landgericht in einem ähnlichen Fall die Angeklagten freigesprochen. Erst 2011 habe der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass diese Praxis unstatthaft sei. Danach wurden dann auch die Schulleiter durch das Kultusministerium vor dieser Praxis gewarnt. Da Margit B. allerdings vor 2011 tätig war und zudem auch nur als „kleine Verkäuferin“ könne man nicht von ihr erwarten, von der juristischen Diskussion gewusst zu haben. Leitner sprach die Angeklagte frei.

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