Freie Fahrt für “1er-Schüler”

Die BOB bietet am ersten Tag der Sommerferien, am Mittwoch, den 30. Juli freie Fahrt für leistungsstarke Schüler. Bei der bayerweiten Aktion dürfen Schüler, die mindestens ein „Sehr gut“ oder Gymnasiasten mit einer entsprechenden Punktezahl im Jahreszeugnis vorweisen können,
kostenlos fahren.

Seit diesem Jahr gilt das Angebot „Freie Fahrt für 1er-Schüler“ auch für Schüler und Schülerinnen der Förderschulen für geistige Entwicklung. Für die benoteten Kompetenzen erhalten die Schüler eine Leistungsbeschreibung. Zusätzlich müssen bei Fahrkartenkontrollen das aktuelle Zeugnis bzw. die Leistungsbeschreibung in Kopie oder Original sowie Personal-, Schüler-, oder Kinderausweis vorgelegt werden. Schüler im Oberland, die eine kostenfreie Schulwegbeförderung bekommen, haben bis Ende September freie Fahrt mit der BOB. Wie in den letzten Jahren werden die Abo-Karten, die bis einschließlich Juli 2014 gelten auf der jeweils angegebenen Strecke, bis zum 26. Septemberverlängert.

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