Freie Fahrt in die Ferien

Alle freuen sich auf die Ferien in der nächsten Woche. Aber erlauben die aktuellen Corona-Einschränkungen auch wieder den Urlaub in den benachbarten Urlaubsregionen für alle? Wir geben einen Überblick.

Reisen ins befreundete Ausland werden wieder einfacher auch für Ungeimpfte

Traditionell nutzen die Bayern die Faschingswoche mit den Schulferien zum Urlauben im Schnee oder die Flucht in wärmere Gefilde. Zwar warnt die Bundesregierung noch immer vor „nicht-notwendigen Reisen“ in das Ausland, doch wollen viele Menschen jetzt einfach mal wieder raus. Notwendig und durchaus nachvollziehbar, oder?

Pünktlich zu den diesjährigen Faschingsferien ab dem 28. Februar öffnet Europa die Grenzen. Das gilt auch für die bevorzugten ausländischen Reiseziele der Landkreisbewohner: Italien und Österreich.

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Die Einreise nach Österreich ist ab morgen auch wieder für Ungeimpfte ohne Quarantäne erlaubt. Ebenso wie für den Urlaub in Italien wird nur noch ein PCR- oder Antigenschnelltest für „Impfunwillige“ an der Grenze benötigt. Genesene und Geimpfte können wieder ganz ohne Zusatzdokumente in die Alpenrepublik und Italien einreisen.

Zusätzlich muss man vor dem Urlaub in Italien weiterhin das „europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF)“ ausfüllen.

Für den Aufenthalt in beiden Ländern gelten noch die lokalen Coronamaßnahmen. Unsere direkten Nachbarn werden erst am 5. März die harten Beschränkungen für Ungeimpfte im öffentlichen Bereich aufheben. Auch in Italien sollte man unbedingt die EU-Covid-App auf dem Mobilgerät immer griffbereit haben, sonst kommt man nirgendwo rein. In Italien ist das der „Super-Greenpass“, aber dem ist die europäischen Covid-App gleichgestellt. Sehr erfreulich für die Urlaubstage in Bella Italia ist, dass man die Maske nicht mehr im Freien tragen muss.

Alle weiteren aktuell geltenden Corona-Einschränkungen für Österreich erhaltet ihr unter diesem Link und für Italien https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/.

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