Freispruch für unpünktlichen Vater

Mehr mäßig als regelmäßig zahlte 46-jähriger Vater für seine Zwillingskinder. Zwischen April und Dezember 2016 sollte er gar nicht bezahlt haben. So hätten die Mutter mit den zwei Kindern um ihre Existenz kämpfen müssen. Nun musste sich der Vater vor dem Amtsgericht verantworten.

In Absprache mit dem Jugendamt soll der Vater regelmäßig Unterhalt bezahlt haben. / Archivbild

Wenn Kinder ihren rechtmäßigen Unterhalt nach der Trennung der Eltern nicht erhalten, kann es für die kleine Familie richtig eng werden. Die Gmunderin musste häufiger gegen den Vater der beiden heute 17-Jährigen Anzeige erstatten, um die Zahlungen einzufordern.

Wenn das Geld knapp wird, hilft nur die Anzeige

Neun Monate sollte der Mann schuldig geblieben sein. Damit fehlten der Mutter immerhin knapp 3.400 Euro. Heute erschien der Angeklagte mit seinem Anwalt, um den Sachverhalt aufzuklären. Er selbst wollte nichts sagen.

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Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant, jetzt zwar angestellter Hilfsarbeiter sei, aber bis zum April von Hartz IV gelebt hätte. Solange er das Arbeitslosengeld 2 empfangen habe, seien die Zahlungen in Absprache des Jugendamtes ausgesetzt gewesen.

„Sobald mein Mandant sein Gehalt für April erhalten hat, wie üblich nach dem Arbeitsmonat, habe ich einen Scheck ausgestellt an das Jugendamt ausgestellt.“ beschreibt der Anwalt seine Verfahrensweise. „Dann haben wir eine Kontonummer erhalten und ab da hat mein Mandant immer gezahlt.“

Richter Walter Leitner ist erstaunt. „Haben Sie denn in dem fraglichen Zeitraum je eine Anfrage vom Jugendamt erhalten?“ wollte auch der Staatsanwalt wissen. Der Verteidiger verneint. Man habe immer pünktlich gezahlt.

Zeitliche Überschneidung

Richter Leitner hatte eine Vermutung, wie es trotz der Zahlung zu einer Gerichtsverhandlung gekommen sei:

Die Anzeige war im Februar. Die Durchsuchung aber erst im Mai.

Durch die zeitliche Überschneidung wurde der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt. Man habe bei der Durchsuchung Einkommensnachweise gefunden, aber nicht erfahren, dass mittlerweile die Zahlung aufgenommen worden sei. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bestätigte als Zeugin den pünktlichen Eingang der Zahlungen. So blieb der Staatsanwaltschaft nur einen Freispruch zu beantragen. Verteidiger und Richter zeigten sich einverstanden.

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