Fremdenhass ohne Folgen

„Erschießt sie halt einfach alle ☹“ – das postete Fabian B. unter einen Artikel der Holzkirchner Stimme im Juli 2015. Wer die Hoffnung hatte, dass öffentliche Aussagen in diesem Stil juristisch geahndet werden, wird nun enttäuscht. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Ein Kommentar dieser Art reicht offenbar nicht aus, um strafrechtlich belangt zu werden.
Ein Kommentar dieser Art reicht nicht aus, um strafrechtlich belangt zu werden.

Ein Klick, und jeder kann es lesen. Soziale Netzwerke und Diskussionsforen bieten die Möglichkeit, mitzureden. Viele Nutzer nehmen kein Blatt vor dem Mund und geben ihre Meinung oft unüberlegt zum Besten. So auch ein Leser der Holzkirchner Stimme. „Dem Beschuldigten lag zur Last,“ sich durch den Kommentar bei der HS „der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.“

Die Staatsanwaltschaft gab nun jedoch bekannt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist. In der Stellungnahme gibt Fabian B. vor, den Kommentar nur aus Ärger gepostet zu haben und nicht ernstlich gewollt zu haben. Das konnten die Ermittler nicht widerlegen. Außerdem sei es nicht nachweisbar, dass der Kommentar „zum Hass aufstachelt“ oder zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“.

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Ebenso sei der Angeklagte bisher nicht im rechtsextremen Milieu aufgefallen. Zu guter Letzt spielt auch noch das Smiley für die Ermittler eine Rolle. Es sei ein Indiz dafür, dass der Kommentar nicht ernst gemeint war.

Hier die Begründung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:


Das Ermittlungsverfahren war indessen einzustellen, weil die den Tatbestandsmerkmalen „zum Hass aufstacheln“ und zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern“ vorausgesetzte subjektive Komponente, nämlich die abstrakte Eignung des Aufstachelns aus der Sicht des Täters bzw. das Wollen, dass die Aufforderung ernst genommen wird, vgl hierzu: Fischer, StGB, § 130, Rn. 8, 10 u. 42, nicht nachweisbar ist. Die Einlassung des Beschuldigten, er habe den Kommentar nur aus Ärger gepostet und nicht ernstlich gewollt, dass die Asylbewerber erschossen werden würden und habe auch nicht damit gerechnet, dass sein Kommentar dazu geeignet gewesen wäre oder ernst genommen werden würde, ist mit objektiven Beweismitteln nicht zu widerlegen.

Der Beschuldigte ist strafrechtlich bislang nicht mit ausländerfeindlichen oder gar rechtsextremen Taten in Erscheinung getreten. Eine Einvernahme des Streetworkers von Holzkirchen ergab ebenfalls keinen Hinweis auf eine entsprechende Gesinnung des Beschuldigten. Letztlich spricht auch der Smiley, mit dem der Beschuldigte seinen Kommentar versehen hat, dafür, dass er diesen tatsächlich nicht ernst gemeint hat.

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