Rottacher Gärtner baut Cannabis an

Ein Rottacher musste sich in dieser Woche vor dem Münchner Landgericht verantworten. Er soll Cannabis im Wald angebaut haben. Das kuriose: Der junge Mann ist Gärtner.

Cannabis anbauen ist verboten / (Bild: FreeImages.com/Mateusz Atroszko)

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Miesbacher Amtsgericht einen 27-jährigen Rottacher wegen des Anbaus von Cannabis zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Doch die Staatsanwaltschaft fand das Strafmaß zu gering und ging in Berufung. Der Fall wurde in dieser Woche somit erneut aufgerollt. Diesmal vor dem Landgericht München II.

Sein Verteidiger Markus Meißner bestätigte die Anschuldigungen erneut vor Gericht. „Der Sachverhalt trifft vollumfänglich zu.“ Das Zubehör für die Aufzucht der Pflanzen und die Samen im Wert von 200 Euro habe der Angeklagte von einem Bekannten gekauft.

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Interesse am Cannabis-Anbau

Fünf Setzlinge züchtete der 27-Jährige zunächst in seiner Wohnung, bis er sie schließlich in einem Wald in Rottach-Egern aussetzte. Ziel sei der Verkauf der Pflanzen gewesen, gestand der Angeklagte ein. Bisher habe er aber keine konkreten Käufer gehabt. Es sei lediglich ein erster Versuch gewesen. Nur bei Erfolg wollte er erneut Pflanzen aussähen. Aber auch nur dann, wenn die den bisher niedrigen THC-Gehalt überschritten hätten.

Er habe es vor allem aus Interesse an der Sache getan, erklärte sich der Angeklagte. Auch gab er erneut zu, einen Fehler gemacht zu haben. Die Polizei fand damals außerdem einen Schlagring in der Wohnung des Mannes. Der habe allein der Zierde gedient. Benutzen wollte er diesen nicht, so der Rottacher.

Sein Verteidiger plädierte dafür, es bei dem Urteil des Miesbacher Amtsgericht zu belassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen forderte ein Jahr und neun Monate – ebenfalls auf Bewährung. Auch das Landgericht sah, aufgrund der geringen Menge, keinen minder schweren Fall gegeben und verurteilte den Rottacher zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.

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