Weitere Lockerungen ab dem 22.03.2021, gemäß § 27 Absatz 1 der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen nicht allein durch die Kreisverwaltungsbehörde beschlossen werden, sondern setzen das Einverständnis des bayerischen Gesundheitsministeriums voraus. Das Landratsamt Miesbach hat heute einen Antrag auf Lockerungen ab dem kommenden Montag beim bayerischen Gesundheitsministerium gestellt. Eine Sprecherin teilt nun mit:
Dem Antrag des Landratsamtes auf weitere Lockerungen wurde nicht stattgegeben.
Die Begründung lautet: “Aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen kann bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.v. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden. Es ist zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen 100 übersteigt. Bis auf Weiteres wird das Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 BayIfSMV vom StMGP nicht erteilt; es sind zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abzuwarten.”
Das Landratsamt Miesbach könne deshalb ab dem kommenden Montag keine Lockerungen, wie ursprünglich in der Bayerischen Öffnungsstrategie vorgesehen erlauben (keine Außengastronomie, keine Kinos, etc.).
Aktuelles zum Impfen
Über 10.708 Personen wurden seit Impfbeginn im Landkreis gegen das Coronavirus geimpft. Laut der Software BayIMKO sind die verbleibenden registrierten Impfwilligen in der Altersgruppe >80 Jahren bei unter 300 Personen. “Das Team des Impfzentrums ist zuversichtlich, trotz des Ausfalls von AstraZeneca, zügig voranzukommen. Für die kommenden sieben Tage wurden dem Landkreis insgesamt 1.157 Impfdosen angekündigt. Die Entscheidung, wie es mit dem Impfstoff AstraZeneca weitergeht, steht noch aus, die EMA soll heute darüber beraten”, so die Sprecherin des Landratsamts weiter.
Selbsttests für Schulen und Kitas
Mit mehreren Tagen Verspätung kam die Lieferung der Selbsttests für Schulen und Kindertagesstätten diese Woche im Landkreis an. Die Abteilung Katastrophenschutz hat mit der Auslieferung von rund 23.200 Testkits an die Schulen im Landkreis begonnen. Die Kindertagesstätten und die Heilpädagogischen Tagesstätten wurden ebenso durch das Team Kindertagesbetreuung mit Testkits ausgestattet.
Was bedeutet dies für die Schulen im Landkreis?
Spätestens nach den Osterferien soll jede Schülerin bzw. jeder Schüler, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, die Möglichkeit haben sich freiwillig, maximal zweimal die Woche, testen zu lassen.
Das Staatsministerium bittet die Eltern, in diesem Zusammenhang die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Selbsttests finden in der Schule statt. Sie sind kostenlos und freiwillig.
- Damit Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn teilnehmen kann, ist eine Einwilligungserklärung nötig. Das Formular hierzu erhalten Sie von Ihrer Schule.
- Die Selbsttests sind einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen durchzuführen. Die Tests werden von den Kindern bzw. Jugendlichen durch Abstriche im vorderen Nasenbereich selbst durchgeführt. Die Beteiligung der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Aufsicht und gegebenenfalls auf das verbale Anleiten der Kinder und Jugendlichen, beispielsweise durch altersangemessene Hinweise und Erläuterungen zur Durchführung der Selbsttests (z. B. durch das Erklärvideo etc.).
- Bitte machen Sie sich bzw. Ihre Tochter / Ihren Sohn schon vorab mit der Benutzung der Selbsttests vertraut. Erklärvideos finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests. Je nach Hersteller können sich die einzelnen Schritte leicht unterscheiden, alle Tests laufen jedoch ähnlich ab. Welcher Test zum Einsatz kommt, ist abhängig von der Lieferung des Kultusministeriums an den Landkreis. Dies erfahren Sie zu gegebener Zeit von Ihrer Schule.
Schnelltests im Landkreis
Derzeit läuft eine Abfrage bei allen Hausärzten und Apotheken, um zu ermitteln wo die Schnelltests im Landkreis angeboten werden. Voraussichtlich kommenden Montag möchte das Landratsamt eine Liste mit den Anlaufstellen im Landkreis veröffentlichen.
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