Gefahrenzone ja, Ortsteil nein

Ein neuer Ortsteil zwischen Kaltenbrunn und Tegernseer Hof? Geht es nach den AnwohnerInnen, wäre das die beste Lösung. Schon lange kämpfen sie gegen die Raser direkt vor ihrer Haustüre. Gestern wurde dazu ein Urteil gesprochen. Doch der Streit ist nicht beendet.

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: im Bereich der Kaltenbrunner Straße soll es keinen Ortsteil “Ackerberg” geben.

Eine Menschengruppe von knapp zwanzig Personen steht an der Kaltenbrunner Straße zwischen dem Gut Kaltenbrunn und dem Tegernseer Hof. Darunter auch der vorsitzende Richter Dr. Dietmar Wolff vom Bayerischen Verwaltungsgericht München. Er leitet den Ortstermin im Zuge einer Verhandlung. Die Stimmung ist angespannt. Denn die Debatte rund um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieser Strecke dauert schon sehr lange. Auch der Gmunder Bürgermeister Alfons Besel ließ es sich gestern nicht nehmen, vor Ort dabei zu sein.

AnwohnerInnen empfinden die Strecke als gefährlich und unübersichtlich. Die bisherige Maßnahme von Seiten des Landratsamtes, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70, reicht in den Augen der Betroffenen nicht. Eine Familie entschied sich nun, gegen den Freistaat zu klagen – mit der Forderung aus dem Gebiet den Ortsteil „Ackerberg“ zu machen. So würde automatisch Tempo 50 herrschen.

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“Wir müssen uns ans Gesetz halten, und das Gesetz ist streng“

Nach ausführlicher Besichtigung der Kaltenbrunner Straße entschied das Verwaltungsgericht nach kurzer Besprechung noch an Ort und Stelle. Es gebe zwar ortstypische Elemente, diese seien allerdings nicht ausreichend. Den Ortsteil „Ackerberg“ wird es nicht geben. Richter Dr. Dietmar Wolff fügte hinzu:

Dass sie es hier als gefährlich betrachten, verstehe ich. Ich sehe es auch als Gefahrenlage. Aber wir müssen uns ans Gesetz halten, und das Gesetz ist streng.

Weiter stellte er die Frage, ob man die Situation nicht mit dem Landratsamt klären könne. „Könnte eine Daueranordnung nicht die Basis einer Einigung sein?“. Bisher war die Regelung auf Tempo 70 zu reduzieren nur zeitlich begrenzt eingeführt worden. Von einem anwesenden Anwohner wurde außerdem die Möglichkeit eines Überholverbots angesprochen.

Der zuständige Mitarbeiter des Landratsamts Miesbach Peter Schiffmann fand, die Begrenzung auf Tempo 70 sei ausreichend, man müsse die Lage auch aus Sicht der Autofahrenden sehen. Ob man, wie vorgeschlagen, auch auf Tempo 60 oder gar 50 reduzieren könnte, bezweifelte er. Immer wieder bezog er sich auf die Ergebnisse der Untersuchungen in den vergangenen Jahren. Es handle sich hier einfach um keinen Unfallschwerpunkt. Trotzdem müsse man das natürlich erst prüfen. Die Kläger entscheiden sich einen erneuten Antrag ans Landratsamt für Tempo 50 in diesem Bereich zu stellen.

Verständnislosigkeit von allen Seiten

Bürgermeister Besel bestätigte am Ende der Verhandlung, dass die Gemeinde den neuen Antrag wohlwollend begleiten werde. Es sei bedauerlich, dass sich das Landratsamt diese Argumente so zu Eigen gemacht hat. Zwischen den zwei VertreterInnen des Landratsamtes und den AnwohnerInnen kam es schon während der Verhandlung immer wieder zu kleinen Wortgefechten. „Wieso wird eigentlich immer für die Autoindustrie entschieden und nicht für die Bürger?“, meinte ein Betroffener verständnislos. Ob wirklich erst jemand verunglücken müsse, fragte ein anderer.

Auf dieser Strecke wünschen sich die Anwohner Tempo 50

Ob der neue Antrag akzeptiert wird, wird sich frühestens Ende dieses Jahres zeigen. Eher sei es von Seiten des Landratsamtes nicht möglich. Die Enttäuschung über die erneute Niederlage war allen Betroffenen nach der Verhandlung anzusehen. Man habe gedacht, das Landratsamt sei für die BürgerInnen da. Da habe man sich wohl getäuscht, so der allgemeine Tenor. Der Anwalt der Klägerseite wies zuletzt trotz allem auf einen kleinen Erfolg hin: „Immerhin bleibt die Beschränkung auf Tempo 70 erhalten“.

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