Gefällte Blutbuche: Ebster widerspricht Bußgeldbescheid

Aktualisierung vom 17. September / 12:27 Uhr
Drei unzulässig gefällte Bäume. Ein öffentlicher Bescheid. Ein angeblich fünfstelliges Bußgeld. Wie hoch das zu zahlende “erhebliche” Bußgeld wirklich ist, ist dagegen immer noch unklar.

Doch Bauunternehmer Otto Ebster ist nicht begeistert. In Bad Wiessee rechnet man damit, dass er gegen den gemeindlichen Bescheid Rechtsmittel einlegen wird. Ein Gutes hat die Sache mit der Fällung im Nachhinein: im Rathaus fragen vermehrt Bürger nach, bevor sie Baumfällungen planen.

Für das Fällen von Bäumen ohne Genehmigung hat die Gemeinde Bad Wiessee ein Bußgeld gegen Otto Ebster verhängt. Der Unternehmer will das nicht akzeptieren

“Wir haben da einen Baum auf dem Grundstück – was dürfen wir denn tun?” so oder ähnlich meldeten sich in letzter Zeit einige Bürger bei Geschäftsleiter Michael Herrmann und Bauamtsleiter Helmut Köckeis im Wiesseer Rathaus.

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So haben die unzulässigen Baumfällungen im Nachhinein noch etwas positives. Ein massenweiser Ansturm von Bürgern blieb allerdings aus: “Es ist nicht so, dass ich jetzt nur noch draußen unterwegs wäre und mir Bäume ansehen müsste”, so Köckeis.

Laut Herrmann hat Bauunternehmer Otto Ebster gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Ob dieser Aussichten auf Erfolg hat, müssen die Anwälte klären. Da Ebster den Bescheid offenbar nicht akzeptiert, werden nun rechtliche Schritte immer wahrscheinlicher.

Otto Ebster wollte sich auf telefonische Nachfrage allerdings nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. Und auch die genaue Höhe ist derzeit noch offen: “Wir können dazu noch nichts konkretes sagen, solange der Bescheid nicht endgültig rechtskräftig ist,” so Herrmann.

Ursprünglicher Artikel vom 30. Juli mit der Überschrift: Gefällte Bäume führen zu hoher Strafe – Wiessee verhängt “erhebliches Bußgeld” gegen Bauunternehmer
Der Rottacher Bauunternehmer Otto Ebster hat auf seinem Grundstück im Klosterjägerweg ohne die Erlaubnis der Gemeinde Bad Wiessee zwei „schützenswerte Bäume“ gefällt und sich dabei auch über eine Absprache mit dem Landratsamt hinweggesetzt.

Nun hat die Gemeinde der Ebster GmbH einen Bußgeldbescheid in nicht unbeträchtlicher Höhe zugestellt. Der Beschuldigte will unterdessen rechtliche Schritte prüfen lassen.

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Nach der umstrittenen Baumfällaktion in Bad Wiessee wurden Ende Mai die Überreste entsorgt.

Insgesamt drei Bäume wurden im Mai 2013 auf dem Grundstück im Klosterjägerweg 6 gefällt. Und das, obwohl dem Bauherrn Otto Ebster noch keine Baugenehmigung dafür vorlag. Auf dem Grundstück soll bald ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen entstehen, und so betonte der Rottacher Unternehmer bereits im Vorfeld, dass er die Bäume „beim besten Willen nicht erhalten“ könne.

Laut Aussage von Bauamtsleiter Helmut Köckeis von Mai handelt es sich bei allen drei Bäumen um schützenswerte Exemplare, die man nicht ohne vorherige Einverständnis der Gemeinde fällen dürfe. Hinzu kommt, dass zu dem Zeitpunkt, als die Bäume gefällt wurden, keine Baugenehmigung vorlag, wie Köckeis bereits Ende Mai bestätigte.

„Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe“

Die Gemeinde hatte also die Möglichkeit, ein Bußgeld gegen Ebster zu verhängen. Dieses könnte bis zu 500.000 Euro betragen, so Martin Pemler vom Landratsamt Miesbach vor einigen Wochen. Und die Möglichkeit einer hohen Strafe hat Bad Wiessee nun auch wahrgenommen, wie Geschäftsleiter Michael Herrmann auf Nachfrage bestätigt: „Ein Bußgeldbescheid in nicht unerheblicher Höhe ist gestern an Herrn Ebster rausgegangen.“

Die genaue Summe wollte Hermann heute nicht bekannt geben, da dies die Persönlichkeitsrechte des Bauherrn verletzen könnte. Im Fall eines Prozesses, von dem die Beteiligten derzeit ausgehen, würde zu viel Offenheit mögliche Konsequenzen für die Gemeinde nach sich ziehen.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Gemeinde Bad Wiessee ein klares Zeichen setzen will, vergleichbare Fälle gibt es in Wiessee bislang nicht. Bürgermeister Peter Höß verlangte in der Gemeinderatssitzung im Mai ein spürbare Strafe. „Kaltblütig“ seien die Bäume gefällt worden. Die Gemeinde denke daher an einen fünfstelligen Betrag als Bußgeld.

Otto Ebster hat nun vier Wochen Zeit Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzuleiten, ansonsten wird dieser rechtskräftig. Der Betroffene selbst wollte sich heute auf TS-Nachfrage nicht weiter zu dem schwebenden Verfahren äußern. Zu kritisch war dem Bauherrn womöglich ein Artikel vom 26. Mai, der seine Geschäftspraktiken thematisierte.

Gegenüber dem Merkur betonte der Rottacher, den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren zu wollen: „Wir haben schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet.“ Wenn es mit den Wohnungen nicht klappen sollte, könne er sich allerdings auch gut ein Asylantenheim an der Stelle vorstellen.

Vor über zwei Monaten hatte der Rottacher die Vorwürfe, die nun zu der Geldbuße führten, auf telefonische Nachfrage noch vehement zurück gewiesen und sich darauf berufen, dass Baurecht vor Baumschutz gelte. „Sie sind nicht schützenswert“, so Ebsters Kommentar zu den drei gefällten Bäumen. Nur wenige Tage später ruderte der Unternehmer zurück und berief sich auf einen Fehler, der passiert sei.

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