Geflügel-Verkauf eingeschränkt

Der Vogelgrippe-Virus H5N8 breitet sich bisher in Bayern nur bei Wildvögeln aus. Doch um eine Ansteckung der Hausflügelbestände zu vermeiden, wurde die Geflügelpest-Verordnung erneut ausgeweitet – jetzt trifft es auch die Verbraucher.

Aufgrund des Vogelgrippe-Falls hat Landratsamt den Verkauf von Geflügel eingeschränkt.
Aufgrund des Vogelgrippe-Falls hat das Landratsamt den Verkauf von Geflügel eingeschränkt.

14 Landkreise in Bayern sind aktuell von dem Vogelgrippe-Virus betroffen. Vergangene Woche wurde der erste Fall des aggressiven Virus H5N8 am Tegernsee entdeckt: Der Virus befand sich in den Organen einer toten Ente im See. Nachdem sich der Verdacht auf Vogelgrippe bestätigte, wurde eine Drei-Kilometer-Schutzzone um den Tegernsee eingerichtet.

Geflügelhalter – ob privat oder gewerblich – wurden dazu verpflichtet, ihre Tiere aufzustallen. Das bedeutet, dass die Nutztiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach untergebracht werden müssen. Diese Verordnung wurde wenige Tage später über den gesamten Landkreis verhängt. Bisher sind in Bayern nur Wildvögel, die sich an Gewässern aufhalten, betroffen.

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Auswirkungen der Stallpflicht für die Geflügelbetriebe eher gering

Die verordnete Stallpflicht der Tiere scheint für Betriebe aus der Region bisher kein größeres Problem darzustellen. „Meine 4.300 Hühner sind ohnehin im Stall, auf die Desinfektionsmatten vor dem Stall und das Wechseln der Kleidung muss ich eben achten, um keine eventuellen Keime in den Stall zu tragen,“ erzählt Karl Betzinger, der mit seinem Hof in Lochham zum größten Erzeuger in der Region gilt.

Solange es die eigenen Tiere im Stall nicht betrifft, gibt es auch noch keinen Grund zur Sorge.

Auch von Seiten seiner Kunden spüre der Geflügelbauer bisher keine Besorgnis. „Mei, früher gab’s des bestimmt a, dass irgendwo a tote Anten am See rumlag, die wurde dann vom Fuchs g’holt und fertig.“

Erneute Erweiterung der Verordnung

Auch Veronika Koch vom Euchtlhof in Finsterwald reagiert gelassen auf die Frage, ob die Verordnung größere Auswirkungen auf den täglichen Stallbetrieb hätte: „Nein, bisher spüren wir da nichts, auch unsere Kunden haben keine Bedenken, nur unseren Hühnern müssen wir genug Beschäftigungsmaterial in den Stall geben, weil sie eben zur Zeit nicht raus können.“

Auch wenn die Nutztiere in Bayern bisher verschont blieben und die Bauern relativ gelassen sind, hat das Landratsamt Miesbach die Allgemeinverfügung aufgrund der Dynamik der Geschehnisse gestern erneut ausgeweitet. Aktuell sind Geflügelbörsen, Märkte sowie Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder Tauben verkauft oder zur Schau gestellt werden, im gesamten Landkreis Miesbach verboten.

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