Geflügelpest in Bayern

Einige Wildvögel in Bayern konnte die Geflügelpest nachgewiesen werden. Das Landratsamt reagiert nun. Das haben Tierhalter nun zu beachten.

Bei einigen Wildvögeln in Bayern wurde die Geflügelpest nachgewiesen / Beispielbild

Wie das Miesbacher Landratsamt mitteilt, wurde in den vergangenen Wochen die Geflügelpest bei mehreren Wildvögeln in Bayern nachgewiesen. Es brauche nun, so das Landratsamt, bayernweite und einheitliche Maßnahmen. Aus einer Pressemitteilung geht hervor:

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

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Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Das Virus ist nicht zu unterschätzen: Es führt zu schweren Schäden im Tierbestand, da ein Großteil der infizierten Tiere verenden kann. Deshalb ist im Landkreis Miesbach mit 14. Dezember eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten. Für private und gewerbliche Tierhalter von Geflügel mit einem Bestand von bis zu 1.000 Tieren gilt nun Folgendes:

  • Ausstellungen, Märkte und Schauen von Geflügel sind verboten.
  • Es gilt ein Fütterungsverbot für Greif- und Wasservögel.
  • Gewerbsmäßige Abgabe (auch mobiler Handel) von Tieren ist nur möglich wenn das Tier
    max. vier Tage vor Abgabe klinisch tierärztlich und bei Enten und Gänsen auch virologisch
    auf aviäres Influenzavirus untersucht worden ist.
  • Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Tiere gegen
    unbefugten Zutritt sichern.
  • Ställe oder sonstige Standorte der Tiere von betriebsfremden Personen nur mit
    betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten lassen. Die
  • Einwegschutzkleidung muss nach Verlassen unverzüglich abgelegt werden.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten
  • Gerätschaften und der Verladeplatz zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Transports der Tiere auf
    einem befestigten Parkplatz reinigen und desinfizieren.
  • Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Haltung von Geflügel, in
    mehreren Ställen benutzt werden, müssen jeweils vor der Benutzung in einem anderen
    Stall gereinigt und desinfiziert werden.
  • Ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung inkl. Aufzeichnungen.
  • Räume oder Behälter zur Lagerung von verendeten Tieren, müssen mindestens einmal
    monatlich gereinigt und desinfiziert werden.
  • Vorhaltung einer betriebseigenen Örtlichkeit zum Waschen der Hände, Ablegen der
    Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe.

Abschließend appelliert das Landratsamt: “Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort gemeldet werden.”

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