Wer die Holzkirchner Umgehungsstraße fährt, an ihr entlang geht oder joggt, der kann das Gebäude nicht übersehen: An der Erich-Kästner-Straße entsteht das neue Gymnasium. Und die neue FOS.
Ob die beiden zusammengeschlossenen Gebäude das Potential dazu haben, das neue architektonische Wahrzeichen von Holzkirchen zu werden, sei vorerst dahingestellt. Im Hinblick auf die sich im Landkreis breitmachende Ausbildungskonkurrenz muss man zumindest in ästhetischer Hinsicht einräumen, dass der Neubau die Exklusivität des Tegernseer Schlosses samt seinen einprägsamen beiden Türmchen nicht ganz erreicht. Aber immerhin: Schlecht sieht der Bildungskoloss nicht aus.
Die Lernumgebung ist wichtig
Und das ist wichtig: Im Sinne der pädagogischen Architektur soll die bauliche Form einen Beitrag zur Lernförderung und Schülermotivation leisten. Architektur wird zum Teil des Erziehungskonzeptes. Nicht ohne Grund ist der Neubau modern und ansprechend gestaltet: Die Klassenzimmer sind in unterschiedlichen Farben gestaltet. Lernen in der Villa Kunterbunt – es könnte schlimmer kommen.
Dabei ist ein solcher Neubau freilich nicht ganz billig. Auch die Erstausstattung nicht. Doch nun gibt es gute Neuigkeiten für die Fachoberschule: Die Regierung von Oberbayern gibt dem Landkreis Miesbach grünes Licht für den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Erstausstattung der FOS.
Der Landkreis kann jetzt mit der Maßnahme beginnen, ohne Fördermittel zu verlieren. Die Regierung hat hierzu eine voraussichtliche Gesamtzuwendung von 364.000 Euro in die Überlegungen zur Haushaltsmittelverteilung der kommenden Jahre einbezogen. Die Gesamtkosten sind mit 1.220.000 Euro veranschlagt, zuwendungsfähig sind davon 1.023.983 Euro.
Projekte können nun schnell realisiert werden
Im Regelfall darf mit staatlich geförderten Projekten erst nach Bewilligung der staatlichen Fördermittel begonnen werden. Eine Förderung bereits begonnener Projekte verbietet das Haushaltsrecht. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn können die Projekte schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist.
Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.
Die Schüler dürfen sich also freuen: Wenn das neue Schuljahr beginnt, müssen sie nicht mehr wie bislang in Containern pauken, sondern können in nagelneue und gut ausgestattete Klassenzimmer einziehen. Vielleicht ist Schule dann ja doch nicht so doof.
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