Geldschwindel im Scheidungskrieg

Monatelang soll ein Rottacher Arzt und Pharma-Unternehmer geplant haben, wie er im Scheidungsfall weniger Unterhalt an Frau und Kinder zahlen muss. Jetzt stand er vor dem Schöffengericht in Miesbach.

Ein Rottacher Pharma-Unternehmer stand gestern in Miesbach vor Gericht.

Trennungen sind nie leicht. Wenn man sich dann bei einer Scheidung auch noch vom lieben Geld trennen muss, endet das nicht selten vor Gericht. So auch bei einem Rottacher Arzt und Pharma-Unternehmer.

Ihm wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Kreditaufnahme vorgetäuscht zu haben. Damit sollte sein Privatvermögen möglichst niedrig gehalten werden. Mit dem Ziel, seiner Ex-Frau möglichst wenig zu zahlen. Der Schaden: zirka 1,7 Millionen Euro.

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Einer der zwei Verteidiger des Angeklagten legte allerdings vor der Verlesung der Anklageschrift einen Antrag auf Abweisung der Klage ein. „Die Anklage ist zu wage, gibt keine genaue Schadenssumme an, ist nicht eindeutig in Bezug auf Zeit und Ort der Tat und schafft keine Kausalität zwischen Tat und entstandenem Schade.“, meinte der Anwalt.

So kann sich mein Mandant nicht verteidigen.

Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass sie genug Klarheit für eine Verteidigung sehe und zudem die Hauptverhandlung ja dafür da sei, die Anklage zu bestätigen oder zu widerlegen. Richter Leitner gestattete die Verlesung der Anklage.

Der Beschuldigte machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und enthielt sich der Aussage. Als Zeugin wurde die ehemalige Assistentin der Geschäftsführung, die bereits für den Vater des Angeklagten als auch für ihn selbst tätig war. Die Zeugin, mittlerweile im Ruhestand, hatte für Vater und Sohn private und geschäftliche Angelegenheiten im Ludwigshafener Firmensitz geregelt.

Gutes Arbeitsverhältnis schlägt um

„Ich habe sehr gern für den Vater gearbeitet. Zuerst auch sehr gern für den Sohn“, erzählt die Zeugin. Dann hat es aber Ereignisse gegeben, „die nicht so schön waren.“ Sie erklärt, der Sohn habe enorme Summen aus dem Unternehmen gezogen und privat verwendet. „Einmal waren es 5,5 Millionen.”

Irgendwann habe der über 90-jährige Vater eingegriffen. Die Privatentnahmen hätten in keinerlei Relation zum erwirtschafteten Ertrag gestanden. „Es wurden dann externe Geschäftsführer eingesetzt, und Vater und Sohn haben sich aus der Unternehmensleitung zurückgezogen“, berichtete die ehemalige Vertraute des Angeklagten.

Sie erklärte, sie halte den fraglichen Kredit für fingiert. Es seien nie entsprechende Zahlungen geflossen. Für den Vertrag habe es nur einen Grund gegeben.

Das Privatvermögen sollte gegen Null gehen, damit der Frau möglichst wenig gezahlt werden muss.

Monatelang habe der Angeklagte mit Rechtsanwälten und Angestellten – unter anderem auch ihr – zusammengesessen, um Wege zu finden, sein Vermögen den Büchern nach drastisch zu reduzieren. Dort setzte die Verteidigung an. „Sind Sie Buchhalterin?“, wollte einer der Verteidiger wissen. „Woher wissen Sie, dass der Vertrag fingiert war?“ „Wie kann es sein, dass die Buchung von der Summe schon im Januar erfolgt ist, wenn Sie sagen, der Vertrag sei erst viel später vereinbart worden?,“ fragte der andere.

Die Zeugin erklärte, dass sie keine Buchhalterin sei und man sich an den verantwortlichen Abteilungsleiter wenden soll. Ein geladener Steuer- und Vermögensberater, der Licht in die Angelegenheit hätte bringen können, musste ohne Aussage wieder abreisen. Er war von seinem Mandanten nicht von der Schweigepflicht entbunden worden. So geht die Verhandlung nach einem ersten langen Sitzungstag erst im kommenden Januar weiter.

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