Gesetz sticht Geschmack

Nach langem Hin- und Her zwischen Landratsamt und Gemeinde darf nun das Wohnhaus am Wascherhof in Finsterwald gebaut werden. Die Gemeinde Gmund hatte den Antrag ein zweites Mal abgelehnt – mit der Begründung, dass sich das geplante Wohnhaus nicht ins Ortsbild einfüge. Die Kreisbehörde sieht das anders und stimmt dem Bau zu.

Hier könnte schon bald als geplante Holzhaus stehen - den Bürgermeister wird das nicht freuen
Neben dem historischen Wascherhof wird das Wohnhaus gebaut werden.

Das Wohnhaus am Wascherhof führte zu Auseinandersetzungen zwischen der Gemeinde Gmund und dem Landratsamt Miesbach. Für die Gmunder kam das Wohnhaus neben dem historischen Wascherhof auf gar keinen Fall in Frage. Ein Schachtelhaus mit Holzverschalung und asymmetrisch angeordneten Fenstern neben einem traditionellen Hof.

In der vergangenen Ortsplanungsausschusssitzung verkündete am Ende Bürgermeister Georg von Preysing, dass die Kreisbehörde ihre Zustimmung für den Bau gab. Damit ersetzen sie die Ablehnung der Gemeinde Gmund. Zwei Mal lehnten die Gmunder den Antrag ab und jetzt wird doch gebaut. Das Landratsamt ist der Meinung, dass das Haus sich sehr wohl einfüge und das geplante Haus nicht im Widerspruch zur örtlichen Gestaltungssatzung stehe.

Damit ist die Sache nun vom Tisch. Die Kreisbehörde schlägt die Gemeinde. Jetzt kann man nur noch abwarten und schauen, ob sich das Haus nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich in das Finsterwalder Ortsbild neben dem alten Wascherhof einfügt.

Ursprünglicher Artikel vom 13. Dezember 2015 mit der Überschrift: „Gesetz schlägt persönlichen Geschmack“

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Beim Wascherhof in Finsterwald soll ein Haus gebaut werden: Ein Schachtelhaus mit Holzverschalung und asymmetrisch angeordneten Fenstern. Dem zuständigen Gremium der Gemeinde ist das Vorhaben ein Dorn im Auge – ein solcher Bau passe nicht ins Ortsbild. Jetzt schaltet sich das Landratsamt ein: Baugenehmigungen treffe man auf Grundlage von Gesetzen – nicht aufgrund des persönlichen Geschmacks.

Es soll ein Haus gebaut werden – doch kein normales. Am ehemaligen Wascherhof geht es um ein rechteckiges, 20 mal 6,8 Meter großes Haus. Außergewöhnlich daran sind vor allem die durchgängige Holzverschalung und die asymmetrisch angeordneten Fenster. Im Gmunder Gemeinderat war man sich über den Bauantrag im Oktober schnell einig – das Haus passe nicht ins dörflich geprägte Ortsbild. Dem Gremium war schon damals bewusst, dass man sich durch diese Entscheidung mit dem Landratsamt Miesbach anlegen würde. Der Antrag würde nämlich rein rechtlich alle Vorgaben einhalten.

In der vergangenen Sitzung des Ortsplanungsausschusses war der Bauantrag erneut Thema auf der Tagesordnung in Gmund. Bürgermeister von Preysing kündigte an, dass eine erneute Ablehnung durch die Entscheidung der Baubehörde im Landratsamt ersetzt werden würde, da die Kreisbehörde den Bauherrn unterstütze. Trotzdem blieb der Ortsplanungsausschuss einstimmig bei der bisherigen Entscheidung gegen das Schachtelhaus. „Es entsetzt mich, wie wenig Geschmack unser Kreisbaumeister doch hat“, fügte Preysing hinzu.

Landratsamt bezieht Stellung

Die Reaktion des Landratsamtes ließ nicht lange auf sich warten: Für die Entscheidung des Ortsplanungsausschusses gebe es keine fachliche Begründung, sondern eine geschmackliche, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamts.

Im Gesetz heißt es, dass sich „Bauvorhaben nach Art und Maß in die umliegende Bebauung einfügen müssen.“ Nach Meinung des Leiters des Staatlichen Bauamtes, Stefan Deingruber, und nach Meinung von Kreisbaumeister Werner Pawlovsky ist dies der Fall. Die Baupläne stünden nicht im Widerspruch zu den örtlichen Vorgaben der Gmunder Gestaltungssatzung. Weiter heißt es aus dem Landratsamt:

Baugenehmigungen werden aufgrund einer eindeutigen Rechtslage erteilt, weder die Gemeinde, noch das Landratsamt können den persönlichen Geschmack als Grundlage für eine Entscheidung heranziehen.

Falls sich keine Einigung zwischen den Parteien ergibt, könnte das Landratsamt die Entscheidung des Ortsplanungsausschusses ersetzen. Die Gemeinde hat die Begründung der Entscheidung bereits schriftlich an das Landratsamt übergeben.

Nicht alles was sich rechtlich einfügt, fügt sich auch tatsächlich ein.

Das Landratsamt selbst halte sich jedenfalls lieber an Gesetze, denn die seien klar definiert, gelten für alle und unterliegen nicht einem willkürlichen Geschmacksverständnis.

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